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22.04.2009Zukunftsfähigkeit sichern!
Bereits im Jahr 2003 hatte der Senat unter Federführung des damaligen Finanzsenators Dr. Wolfgang Peiner eine Entscheidung hinsichtlich der Einstufung von 62 unmittelbaren Beteiligungen Hamburgs bzw. der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsverwaltung getroffen, welche die beteiligungspolitischen Grundsätze für Privatisierungen in vier Kategorien festlegte.
1. Kategorie:
Für die Infrastruktur der Stadt zwingend erforderliche Unternehmen,
2. Kategorie:
Unternehmen, die für die langfristige Sicherung des Wirtschaftsstandortes Hamburg von herausragender Bedeutung sind,
3. Kategorie:
Unternehmen, die zur Erfüllung fachspezifischer Ziele von strategischer Bedeutung sind.
In der vierten Kategorie sind diejenigen Unternehmen erfasst, bei denen eine weitere Beteiligung Hamburgs nicht mehr erforderlich ist und eine vollständige Privatisierung erfolgen kann. Bis heute hält der Senat jedoch noch ohne nachvollziehbare Gründe an einigen dieser zur Disposition stehenden Beteiligungen fest.
Hierzu gehören
- die Reisegesellschaft F. Jasper Rund- und Gesellschaftsfahrten mbH und
- die Reisering Hamburg RRH GmbH sowie
- die Fahrzeugwerkstätten Falkenried GmbH.
Auch wurde die 5,9-prozentige Beteiligung an der DaimlerChrysler Luft- und Raumfahrtholding AG seitens des damaligen Senats nicht mehr für notwendig erachtet. Aus Sicht des Steuerzahlerbundes sollte sich die Stadt allein schon aus ordnungspolitischen Erwägungen von den vorgenannten Unternehmen so bald wie möglich trennen.
Darüber hinaus ist auch eine teilweise Veräußerung von einzelnen Unternehmensanteilen zu prüfen. Hierbei handelt es sich um öffentliche Unternehmen, die für den Wirtschaftsstandort Hamburg eine wichtige Bedeutung haben, eine Minderheitsbeteiligung von 25,1 Prozent aber als ausreichend angesehen werden kann, um den städtischen Einfluss in diesen Unternehmen zu wahren.
Hierzu zählen nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler
- die Hamburg Messe und Congress GmbH,
- die Hamburg Tourismus GmbH,
- die Hamburger Hafen- und Lagerhaus AG,
- die Hamburger Gesellschaft für Luftverkehrsanlagen,
- die HSH Nordbank AG,
- das Wohnungsunternehmen SAGA sowie
- die Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbH.
Im Fall der Veräußerung sollten die erzielbaren, milliardenschweren Einnahmen ausschließlich zum Abbau der langfristigen Kredite verwendet werden. Gelänge es beispielsweise aus den Beteiligungsveräußerungen rund 5 Milliarden Euro zu erzielen, würde sich bei einem Zinssatz von 5 Prozent die Zinslast dauerhaft um 250 Millionen Euro reduzieren. Die so erzielbaren Zinseinsparungen schaffen neue Handlungsspielräume für den Hamburger Haushalt.
Grundsätzlich gilt: Die Privatisierung bzw. (Teil-) Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen der Stadt Hamburg kommt neben den erwähnten grundsätzlichen ordnungspolitischen Gründen auch in Betracht, wenn die Ersparnis (Entlastung) aus den durch den gleichzeitigen Schuldenabbau reduzierten Zinslasten höher ausfällt, als eine etwaige Nettogewinnabführung der Unternehmen an den städtischen Haushalt.
Abbau des städtischen Beteiligungsportfolios
1. Kategorie:
Für die Infrastruktur der Stadt zwingend erforderliche Unternehmen,
2. Kategorie:
Unternehmen, die für die langfristige Sicherung des Wirtschaftsstandortes Hamburg von herausragender Bedeutung sind,
3. Kategorie:
Unternehmen, die zur Erfüllung fachspezifischer Ziele von strategischer Bedeutung sind.
In der vierten Kategorie sind diejenigen Unternehmen erfasst, bei denen eine weitere Beteiligung Hamburgs nicht mehr erforderlich ist und eine vollständige Privatisierung erfolgen kann. Bis heute hält der Senat jedoch noch ohne nachvollziehbare Gründe an einigen dieser zur Disposition stehenden Beteiligungen fest.
Hierzu gehören
- die Reisegesellschaft F. Jasper Rund- und Gesellschaftsfahrten mbH und
- die Reisering Hamburg RRH GmbH sowie
- die Fahrzeugwerkstätten Falkenried GmbH.
Auch wurde die 5,9-prozentige Beteiligung an der DaimlerChrysler Luft- und Raumfahrtholding AG seitens des damaligen Senats nicht mehr für notwendig erachtet. Aus Sicht des Steuerzahlerbundes sollte sich die Stadt allein schon aus ordnungspolitischen Erwägungen von den vorgenannten Unternehmen so bald wie möglich trennen.
Darüber hinaus ist auch eine teilweise Veräußerung von einzelnen Unternehmensanteilen zu prüfen. Hierbei handelt es sich um öffentliche Unternehmen, die für den Wirtschaftsstandort Hamburg eine wichtige Bedeutung haben, eine Minderheitsbeteiligung von 25,1 Prozent aber als ausreichend angesehen werden kann, um den städtischen Einfluss in diesen Unternehmen zu wahren.
Hierzu zählen nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler
- die Hamburg Messe und Congress GmbH,
- die Hamburg Tourismus GmbH,
- die Hamburger Hafen- und Lagerhaus AG,
- die Hamburger Gesellschaft für Luftverkehrsanlagen,
- die HSH Nordbank AG,
- das Wohnungsunternehmen SAGA sowie
- die Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbH.
Im Fall der Veräußerung sollten die erzielbaren, milliardenschweren Einnahmen ausschließlich zum Abbau der langfristigen Kredite verwendet werden. Gelänge es beispielsweise aus den Beteiligungsveräußerungen rund 5 Milliarden Euro zu erzielen, würde sich bei einem Zinssatz von 5 Prozent die Zinslast dauerhaft um 250 Millionen Euro reduzieren. Die so erzielbaren Zinseinsparungen schaffen neue Handlungsspielräume für den Hamburger Haushalt.
Grundsätzlich gilt: Die Privatisierung bzw. (Teil-) Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen der Stadt Hamburg kommt neben den erwähnten grundsätzlichen ordnungspolitischen Gründen auch in Betracht, wenn die Ersparnis (Entlastung) aus den durch den gleichzeitigen Schuldenabbau reduzierten Zinslasten höher ausfällt, als eine etwaige Nettogewinnabführung der Unternehmen an den städtischen Haushalt.