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19.04.2011Elbphilharmonie
Der Grund für Berichte über "Mehrkosten" sind die Verhandlungen zwischen Realisierungsgesellschaft und Bauträger über die Finanzierung anzuerkennender Mehrausgaben. Dabei meldet der Bauträger Leistungen an, die ausgeführt wurden (oder noch werden) und die nicht (oder anders) im Ursprungsentwurf vorgesehen waren, so genannte Baubehinderungsanzeigen. Im Juli 2010 lagen der zuständigen ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH (ReGe) beispielsweise 121 Baubehinderungsanzeigen und 366 Mehrkostenanmeldungen vor. Solche Anzeigen werden von der ReGe geprüft - und wenn nötig anerkannt, also bezahlt. So wurde zum Beispiel eine Kostenüberschreitungen im Budget Schlagregendichtigkeit in Höhe von 0,6 Mio. Euro akzeptiert (Drs. 19/6946). Nicht anerkannt wurden hingegen zusätzliche Dekore für die Bedruckung der Hauptfassade im Wert von 379.000 Euro (Drs. 19/8218).
Während die Stadt (vertreten durch die ReGe) im Jahr 2008 alle Behinderungsanzeigen pauschal akzeptierte, werden seit Anfang 2010 alle Anzeigen detailliert geprüft, ob die Stadt tatsächlich "Schuld" an den Mehrkosten trägt. Wenn nicht, wird eine Übernahme der Kosten abgelehnt. Dieser Kurs wurde vom Steuerzahlerbund ausdrücklich begrüßt. Eine pauschale Übernahme von Kosten aus Behinderungsanzeigen wäre nämlich eine Steuergeldverschwendung. Klar ist hingegen auch, dass Kosten übernommen werden müssen, wenn die Stadt Änderungen der Ursprungsplanung vorgenommen hat.


Foto: Computersimulation Herzog&deMeuron; eigene Bearbeitung Aus Verhandlungskreisen ist zu hören, dass die Auseinandersetzungen zwischen ReGe und Bauträger teilweise an der Belastungsgrenze der Teilnehmer geführt werden und die Nerven der Verhandlungsführer nicht selten blank liegen. Dies wird wohl auch der Grund dafür sein, dass einzelne Details der Auseinandersetzungen bzw. Zwischenergebnisse mitunter über die Medien in die Öffentlichkeit getragen werden. Damit wird der Verhandlungspartner unter Druck gesetzt. Dass alle Beteiligten gleichermaßen die Verlierer solcher Indiskretionen sind, scheint den Akteuren dabei nicht aufzufallen.
Die Stadt will ein erstklassiges Konzerthaus - und möglichst wenig dafür zahlen. HOCHTIEF ist am Prestige interessiert, denn bereits jetzt zeichnet sich ab, dass das Unternehmen am Ende draufzahlen wird. Einzig das Architektenbüro Herzog&deMeuron verdient Geld mit dem Bau und profitiert von der globalen Strahlkraft der Elbphilharmonie.
Was viele Steuerzahler nicht wissen: Das Honorar für die Architekten, die zugleich Generalplaner des Projekts sind, beträgt in allen Planungsstufen zusammen 58.015.470 Euro; bis Ende September 2010 wurden 47.182.259 Euro ausgezahlt (Drs. 19/7334). Eine Übernahme von Mehrkosten durch die Architekten aufgrund von Planungsänderungen, die zu Behinderungsanzeigen der Bauträgers führen, wurde nach Steuerzahler-Informationen bislang nicht thematisiert.
Aufgrund der vorliegenden Dokumente, sowie aus Hintergrundgesprächen mit den Beteiligten, besteht nach Einschätzung des Steuerzahlerbundes nach wie vor kein Grund für alarmistische Töne. Dass es aufgrund der Behinderungsanzeigen ständig zu Verhandlungen kommt, ist üblich - und kein Grund zur Panik. Die ReGe tut gut daran, jede Anzeige gewissenhaft zu prüfen, damit unser Steuergeld nicht leichtfertig ausgegeben wird. Hierfür wurde sie 2008 mit fachlich versiertem Personal verstärkt und mit einer neuen professionellen Leitung ausgestattet. Bislang gibt es keine Hinweise darauf, dass die ReGe Steuergeld verschwendet.
Bei aller berechtigten Kritik über das bisherige Planungschaos (insbesondere bis in das Jahr 2008 hinein), sollte doch bei einer ganzheitlichen Betrachtung berücksichtigt werden, dass die Elbphilharmonie am Ende auch Geld in die Stadtkasse spülen wird. Die Elbphilharmonie ist bereits jetzt ein Touristenmagnet. Über Hotelrechnungen, HVV-Tickets, Besuche in Kultureinrichtungen und Shopping-Centern sowie Souvenirs- und Fischbrötchenkäufe sorgen Touristen für Steuereinnahmen in dieser Stadt. Es wird sich zeigen, ob die Refinanzierung der Bau- und Betriebskosten bei 1:1 liegen wird. Sicher nicht ad hoc, aber möglicherweise innerhalb kürzester Zeit.
Wir alle sollten also dazu beitragen, dass die Elbphilharmonie zu "unserem Wahrzeichen" wird. Und wir sollten sie uns nicht schlechtreden (lassen). Erinnert sei an die Oper von Sydney. Die Diskussion um ihre Errichtung sowie die Entwicklung der Kosten war nahezu identisch; aber die Stadt hat den Wert dieses Gebäudes erkannt. Heute überstrahlt Sydney aufgrund dieses Bauwerks selbst die touristische Bedeutung der Hauptstadt Australiens, Canberra.
Dennoch bleibt die bange Frage des leidgeplagten Hamburger Steuerzahlers im Raume stehen: Wie viel kostet uns nun dieses neue Wahrzeichen der Stadt? Viele Steuerzahler wissen nicht: Die Bauzeitverzögerungen kosten dem Bauträger Geld, das dem Steuerzahler gutgeschrieben wird. Daher gilt ... Am Ende wird abgerechnet.
Und was denken Sie? Hinterlassen Sie doch einen Kommentar!
Abgerechnet wird am Ende
Was kostet uns die Elbphilharmonie?Während die Stadt (vertreten durch die ReGe) im Jahr 2008 alle Behinderungsanzeigen pauschal akzeptierte, werden seit Anfang 2010 alle Anzeigen detailliert geprüft, ob die Stadt tatsächlich "Schuld" an den Mehrkosten trägt. Wenn nicht, wird eine Übernahme der Kosten abgelehnt. Dieser Kurs wurde vom Steuerzahlerbund ausdrücklich begrüßt. Eine pauschale Übernahme von Kosten aus Behinderungsanzeigen wäre nämlich eine Steuergeldverschwendung. Klar ist hingegen auch, dass Kosten übernommen werden müssen, wenn die Stadt Änderungen der Ursprungsplanung vorgenommen hat.


Foto: Computersimulation Herzog&deMeuron; eigene Bearbeitung Aus Verhandlungskreisen ist zu hören, dass die Auseinandersetzungen zwischen ReGe und Bauträger teilweise an der Belastungsgrenze der Teilnehmer geführt werden und die Nerven der Verhandlungsführer nicht selten blank liegen. Dies wird wohl auch der Grund dafür sein, dass einzelne Details der Auseinandersetzungen bzw. Zwischenergebnisse mitunter über die Medien in die Öffentlichkeit getragen werden. Damit wird der Verhandlungspartner unter Druck gesetzt. Dass alle Beteiligten gleichermaßen die Verlierer solcher Indiskretionen sind, scheint den Akteuren dabei nicht aufzufallen.
Die Stadt will ein erstklassiges Konzerthaus - und möglichst wenig dafür zahlen. HOCHTIEF ist am Prestige interessiert, denn bereits jetzt zeichnet sich ab, dass das Unternehmen am Ende draufzahlen wird. Einzig das Architektenbüro Herzog&deMeuron verdient Geld mit dem Bau und profitiert von der globalen Strahlkraft der Elbphilharmonie.
Was viele Steuerzahler nicht wissen: Das Honorar für die Architekten, die zugleich Generalplaner des Projekts sind, beträgt in allen Planungsstufen zusammen 58.015.470 Euro; bis Ende September 2010 wurden 47.182.259 Euro ausgezahlt (Drs. 19/7334). Eine Übernahme von Mehrkosten durch die Architekten aufgrund von Planungsänderungen, die zu Behinderungsanzeigen der Bauträgers führen, wurde nach Steuerzahler-Informationen bislang nicht thematisiert.
Aufgrund der vorliegenden Dokumente, sowie aus Hintergrundgesprächen mit den Beteiligten, besteht nach Einschätzung des Steuerzahlerbundes nach wie vor kein Grund für alarmistische Töne. Dass es aufgrund der Behinderungsanzeigen ständig zu Verhandlungen kommt, ist üblich - und kein Grund zur Panik. Die ReGe tut gut daran, jede Anzeige gewissenhaft zu prüfen, damit unser Steuergeld nicht leichtfertig ausgegeben wird. Hierfür wurde sie 2008 mit fachlich versiertem Personal verstärkt und mit einer neuen professionellen Leitung ausgestattet. Bislang gibt es keine Hinweise darauf, dass die ReGe Steuergeld verschwendet.
Bei aller berechtigten Kritik über das bisherige Planungschaos (insbesondere bis in das Jahr 2008 hinein), sollte doch bei einer ganzheitlichen Betrachtung berücksichtigt werden, dass die Elbphilharmonie am Ende auch Geld in die Stadtkasse spülen wird. Die Elbphilharmonie ist bereits jetzt ein Touristenmagnet. Über Hotelrechnungen, HVV-Tickets, Besuche in Kultureinrichtungen und Shopping-Centern sowie Souvenirs- und Fischbrötchenkäufe sorgen Touristen für Steuereinnahmen in dieser Stadt. Es wird sich zeigen, ob die Refinanzierung der Bau- und Betriebskosten bei 1:1 liegen wird. Sicher nicht ad hoc, aber möglicherweise innerhalb kürzester Zeit.
Wir alle sollten also dazu beitragen, dass die Elbphilharmonie zu "unserem Wahrzeichen" wird. Und wir sollten sie uns nicht schlechtreden (lassen). Erinnert sei an die Oper von Sydney. Die Diskussion um ihre Errichtung sowie die Entwicklung der Kosten war nahezu identisch; aber die Stadt hat den Wert dieses Gebäudes erkannt. Heute überstrahlt Sydney aufgrund dieses Bauwerks selbst die touristische Bedeutung der Hauptstadt Australiens, Canberra.
Dennoch bleibt die bange Frage des leidgeplagten Hamburger Steuerzahlers im Raume stehen: Wie viel kostet uns nun dieses neue Wahrzeichen der Stadt? Viele Steuerzahler wissen nicht: Die Bauzeitverzögerungen kosten dem Bauträger Geld, das dem Steuerzahler gutgeschrieben wird. Daher gilt ... Am Ende wird abgerechnet.
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