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22.09.2010Konsolidierung

Achtung: Pensionswelle!

Strukturelle Veränderungen erforderlich

In den letzten zehn Jahren sanken die Personalausgaben für die aktiv Beschäftigten der Stadt um rund 100 Mio. Euro (von 2,4 Mrd. Euro auf 2,3 Mrd. Euro). Dem gegenüber sind die Versorgungsausgaben im gleichen Zeitraum um 325 Mio. Euro gestiegen, von 800 Mio. Euro auf 1,1 Mrd. Euro. In der laufenden Finanzplanung geht der Senat bis 2013 von einem Anstieg um weitere 100 Mio. Euro auf dann 1,3 Mrd. Euro aus. Diese Entwicklung wird nicht kurzfristig aufgehalten werden können. Im Gegenteil, die Versorgungsausgaben werden in den kommenden Jahren weiter steigen.

Pensionswelle

Das Durchschnittsalter der Hamburger Beschäftigten liegt zurzeit bei 46 Jahren; mehr als 40 Prozent der aktiv Beschäftigten ist älter als 50 Jahre. Zieht man die rund 30 Prozent der 40 bis 49 Jährigen hinzu, wird das Ausmaß einer Pensionswelle offenbar, für die der Steuerzahler in den nächsten 20 Jahren tief in die Tasche greifen muss.

Nur ein kleiner Trost ist, dass das Ausscheidensalter der Beschäftigten gegenüber dem Jahr 2000 gestiegen ist: Ging der durchschnittliche Beschäftigte im Jahr 2000 noch mit 62 Jahren in den Ruhestand, war er beim Ausscheiden aus dem aktiven Dienst im vergangenen Jahr immerhin 64 Jahre. Das ist zwar nach Auffassung des Steuerzahlerbundes immer noch zu früh, aber die Tendenz zu längerem Arbeiten in der Verwaltung ist sichtbar.

Wie betreibt Hamburg Vorsorge?

Im Geschäftsbericht der Freien und Hansestadt Hamburg über das Jahr 2008 sind für die Kernverwaltung Pensionsverpflichtungen in Höhe von 16,384 Mrd. Euro ermittelt worden. Wie geht der Senat mit dieser Pensionswelle um?

1999 wurde das Sondervermögen „Versorgungsrücklage der FHH“ gegründet, das der Entlastung der Versorgungsaufwendungen dienen soll. Bis 2017 werden dem Sondervermögen Haushaltsmittel zugeführt, deren Höhe mittels einer von der Universität Hamburg eigens dafür entwickelten Formel aus den Ist-Ausgaben des abgelaufenen Haushaltsjahres berechnet wird. Nach Auskunft des Senats wurden bis Ende 2008 rund 164 Mio. Euro angespart. Bis Ende 2010 sollen voraussichtlich rund 50 Mio. Euro hinzukommen. Ab 2018 soll die bis dahin gesammelte Summe zur Entlastung der Versorgungszahlungen aus dem Betriebshaushalt beitragen. In welcher Höhe Entnahmen aus diesem Sondervermögen stattfinden werden, ist derzeit noch nicht absehbar.

Reicht das?

Nein. Der Senat muss dringend eine Strukturreform bei den Versorgungsbezügen vornehmen. Schon im vergangenen Jahr hat der Bund der Steuerzahler u.a. folgende Vorschläge unterbreitet:

- Die Mindestversorgung der Beamten muss abgesenkt werden. Diese beträgt bereits nach fünf Dienstjahren 35 Prozent der ruhegehaltsfähigen Amtsbezüge und liegt betragsmäßig höher als die (erst nach 45 Versicherungsjahren erreichbare) Standardrente in der Rentenversicherung.

- Studienzeiten dürfen sich nicht länger pensionserhöhend in der Beamtenversorgung auswirken.

- Für die Berechnung der Pensionshöhe sollten künftig nicht mehr die in den letzten drei Jahren gezahlten Amtsbezüge herangezogen werden, sondern die Einkommen während der gesamten Dienstzeit.

- Das „Weihnachtsgeld“ für Versorgungsempfänger muss abgeschafft werden.

- Auf Einmalzahlungen an Versorgungsempfänger zusätzlich zu den Versorgungsbezügen muss generell verzichtet werden.

- Erhöhung der Wochenarbeitszeit für Beamte von 40 auf 42 Wochenstunden (wie in den Ländern Bayern, Hessen und Thüringen). Für die Tarifangestellten ist zu überlegen, die Wochenarbeitszeit von 39 auf 41 Wochenstunden (Hessen: 42 Stunden) anzuheben.

- Herabsetzung der besoldungsrechtlichen Einstufung der Lehrer auf den Bundesdurchschnitt. Hamburg bezahlt die Lehrer der Grund-, Haupt- und Sonderschulen im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich gut im höheren Dienst.

Fazit

Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler greift der Senat zu kurz, wenn er lediglich das Weihnachtsgeld kürzt bzw. streicht. Im Zuge einer Verwaltungsmodernisierung muss der Senat dringend neue Weichen für ein zeitgemäßes Besoldungs- und Versorgungssystem stellen, die den Landeshaushalt mittelfristig entlasten.

Ein sofortiger Einstellungsstopp ist nicht die Lösung für die strukturellen Probleme, gleichwohl wäre eine weitere Ausweitung der Beschäftigungsverhältnisse – wie in den vergangenen zwei Jahren geschehen – fatal für die Entwicklung der zukünftigen Versorgungslasten.



Image: Salvatore Vuono / FreeDigitalPhotos.net

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