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06.03.2010Elbphilharmonie
Grundsätzliches
Der Bund der Steuerzahler hat das Elbphilharmonie-Projekt von Anfang an begrüßt, aber insofern kritisch begleitet, als wir mehr externen Sachverstand in der Planungs- und Bauphase empfahlen und die Bausumme schon früh mit rund einer halben Milliarde Euro schätzten. Insbesondere sahen wir das Planungsmanagement unter dem ehemaligen Rege-Chef Hartmut Wegener – schon vor dem Hintergrund seiner teuren Verhandlungskunst in Finkenwerder – kritisch. Natürlich sorgte unsere Kostenanalyse zunächst für Hohn und Spott; heute sind die Kritiker stumm, denn der Bau streift tatsächlich die 500 Mio. Euro-Grenze. Angesichts eines solchen Finanzvolumens kommt ein Baustopp oder ein Wechsel des Bauunternehmens nicht mehr infrage. Solche Forderungen der Linkspartei sind bar jeder wirtschaftlichen Vernunft und gehören in die Populismus-Ecke.


Der große (schwebende) Konzertsaal wird bereits gebaut. Abseits des politischen Kampfes um die Deutungshoheit des Wählerwillens bewegt sich der Bau der Elbphilharmonie in bautechnischem Neuland. Wer sich bereits mittels Baustellenführung einen Eindruck vom neuen Wahrzeichen der Stadt gemacht hat, wird angesichts der sichtbaren Komplexität der Bauarbeiten schnell verstehen, dass Kostensteigerungen bis zum letzten Handgriff nicht auszuschließen sind.
Der Kardinalfehler bestand offenbar darin, die Generalplanung dem Architektenbüro zu übertragen, das mit dieser Aufgabe sichtbar überfordert ist. Bis heute gibt es keine verbindliche Abschlussplanung, vielmehr wird baubegleitend geplant. Dieses eigensinnige Vorgehen der Architekten sprengt jede Kostenprognose und befeuert die Kritik am Projekt.
Von entscheidender Bedeutung ist dabei der Vertrag mit dem Generalplaner. Das Architektenbüro Herzog&deMeuron plant munter vor sich hin und ordnet eine Veränderung nach der anderen an (Stichwort: „Weiße Haut“ für rund 15 Mio. Euro), ohne dass die städtische Realisierungsgesellschaft (ReGe) sichtbare Gegenwehr zeigt. Unserer Auffassung nach sollte der Bauherr (also die Stadt, die durch die ReGe vertreten wird) zeitnah eine verbindliche Abschlussplanung verlangen, damit Klarheit über den noch anstehenden Bauumfang und die Kosten hergestellt werden können.
Die Aktuellen Probleme
Doch bis es soweit ist, wird sich öffentlich gestritten. Auslöser war ein Schreiben des Bauunternehmens Hochtief an die ReGe, über das die Kulturbehörde am Rande eines Jahresauftaktgespräches mit Journalisten sprach, die ihrerseits die zuvor zugesicherte Vertraulichkeit nicht mehr wahren wollten. Somit wurde eine höchst sensible und wegen der möglichen Auswirkungen auf die Gesamtkosten auch brisante Verhandlung zwischen den Baubeteiligten publik.
Im Kern geht es – wie so oft – darum, wer den Kürzeren zieht. In diesem Fall würde es bedeuten, den größten Teil an Mehrkosten zu übernehmen, die der Bauunternehmer mit 200 Behinderungsanzeigen definiert. Allerdings begründete er davon bislang keine einzige detailliert. Die Begründung ist aber von essentieller Bedeutung für die Frage, wer „Schuld“ an der Behinderung ist und somit die Kosten übernehmen muss.
Hintergrund
Wer die einschlägigen Drucksachen zur Elbphilharmonie aufmerksam liest weiß, dass sich Hochtief verpflichtet hat, die Elbphilharmonie bis zum 30. November 2011 fertig zu bauen und zum Beispiel verschiedene Bauetappen bis zu ausgewählten Stichtagen abzuschließen. Das bedeutet: Die 200 vorliegenden Behinderungsanzeigen stellen auch eine potenzielle Gefahr für die Einhaltung des Bautermins dar, denn die Klärung der Frage nach der Kostenübernahme ist zeitintensiv. Und wenn Hochtief die Bauarbeiten nicht termingerecht erledigt, drohen erhebliche Strafzahlungen.


Stillstand kann sich das Bauunternehmen nicht leisten. Das Ziel des Bauunternehmens scheint klar ersichtlich: Die Pauschalierung der Anzeigen, womit die Stadt einen Teil der Mehrkosten übernähme – ohne Prüfung! Das ist 2008 schon einmal vorgekommen (Nachtrag 4) und hat den Steuerzahler 30 Mio. Euro gekostet. Schon damals hat die Stadt die Katze im Sack gekauft und wusste nicht, ob überhaupt eine drin war und falls doch, ob es wirklich ihre war.
Für uns ist klar: Jede Behinderungsanzeige, die von der Stadt unbegründet bezahlt wird, ist eine Verschwendung unserer Steuergelder.
Daher ist der Aufklärungswille der SPD-Opposition, die ein eigenes Gutachten zur Untersuchung des Nachtrags 4 vorstellten, aus Steuerzahlersicht zu begrüßen. Das Gutachten bringt jedoch außer der persönlichen Einschätzung des Gutachters, die ausschließlich auf dem Studium der Bürgerschaftsdrucksache 19/1841 basiert, keine wirklich neuen Erkenntnisse. Darüber hinaus sind die Schlussfolgerungen des Gutachters spekulativ und somit leider nicht zielführend.
Sollte die SPD einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Elbphilharmonie-Krise auf Basis dieses Gutachtens anstrengen, besteht die Gefahr einer Blamage. Grundsätzlich steht der Steuerzahlerbund aber der Einrichtung eines PUA zur Untersuchung mehrerer Baukostensteigerungen in den vergangenen Jahren positiv gegenüber.
Bei der Elbphilharmonie muss Hochtief die Problemfelder nun umgehend begründen. Die Stadt hält sich bei den 200 Behinderungsanzeigen an die Verträge und pocht auf die Vorlage von Begründungen. Dafür erhält sie die Unterstützung der Steuerzahler.
Schrecken ohne Ende?
Die könnten indes mehr Gelassenheit zeigen. Sofern Behinderungsanzeigen vorliegen, die einen erneuten Zuschuss der Stadt begründen, muss die Realisierungsgesellschaft natürlich Geld bereitstellen. Reicht der 20 Mio. Euro-Puffer dafür nicht mehr aus, den die Bürgerschaft Ende 2008 für solche Fälle bewilligt hat, sollten die avisierten Strafzahlungen vonseiten Hochtiefs gegengerechnet werden. Für jeden Tag, den Hochtief später fertig wird, muss das Unternehmen 200.000 Euro Strafe zahlen. Und weil das 26. Obergeschoss nicht bereits Anfang Januar errichtet wurde, ist eine Strafzahlung in Höhe von 13,9 Mio. Euro fällig.
Bisher liegt Hochtief acht Wochen hinter der Zeit. Das Unternehmen sollte nicht so lange mit der Begründung der Behinderungsanzeigen warten, denn acht Wochen Verzug bedeuten immerhin 11,2 Mio. Euro.
Die Hamburger Steuerzahler-Philharmonie
Wer verzapft die Mehrkosten bei der Elbphilharmonie?Der Bund der Steuerzahler hat das Elbphilharmonie-Projekt von Anfang an begrüßt, aber insofern kritisch begleitet, als wir mehr externen Sachverstand in der Planungs- und Bauphase empfahlen und die Bausumme schon früh mit rund einer halben Milliarde Euro schätzten. Insbesondere sahen wir das Planungsmanagement unter dem ehemaligen Rege-Chef Hartmut Wegener – schon vor dem Hintergrund seiner teuren Verhandlungskunst in Finkenwerder – kritisch. Natürlich sorgte unsere Kostenanalyse zunächst für Hohn und Spott; heute sind die Kritiker stumm, denn der Bau streift tatsächlich die 500 Mio. Euro-Grenze. Angesichts eines solchen Finanzvolumens kommt ein Baustopp oder ein Wechsel des Bauunternehmens nicht mehr infrage. Solche Forderungen der Linkspartei sind bar jeder wirtschaftlichen Vernunft und gehören in die Populismus-Ecke.

Der große (schwebende) Konzertsaal wird bereits gebaut. Abseits des politischen Kampfes um die Deutungshoheit des Wählerwillens bewegt sich der Bau der Elbphilharmonie in bautechnischem Neuland. Wer sich bereits mittels Baustellenführung einen Eindruck vom neuen Wahrzeichen der Stadt gemacht hat, wird angesichts der sichtbaren Komplexität der Bauarbeiten schnell verstehen, dass Kostensteigerungen bis zum letzten Handgriff nicht auszuschließen sind.
Der Kardinalfehler bestand offenbar darin, die Generalplanung dem Architektenbüro zu übertragen, das mit dieser Aufgabe sichtbar überfordert ist. Bis heute gibt es keine verbindliche Abschlussplanung, vielmehr wird baubegleitend geplant. Dieses eigensinnige Vorgehen der Architekten sprengt jede Kostenprognose und befeuert die Kritik am Projekt.
Von entscheidender Bedeutung ist dabei der Vertrag mit dem Generalplaner. Das Architektenbüro Herzog&deMeuron plant munter vor sich hin und ordnet eine Veränderung nach der anderen an (Stichwort: „Weiße Haut“ für rund 15 Mio. Euro), ohne dass die städtische Realisierungsgesellschaft (ReGe) sichtbare Gegenwehr zeigt. Unserer Auffassung nach sollte der Bauherr (also die Stadt, die durch die ReGe vertreten wird) zeitnah eine verbindliche Abschlussplanung verlangen, damit Klarheit über den noch anstehenden Bauumfang und die Kosten hergestellt werden können.
Die Aktuellen Probleme
Doch bis es soweit ist, wird sich öffentlich gestritten. Auslöser war ein Schreiben des Bauunternehmens Hochtief an die ReGe, über das die Kulturbehörde am Rande eines Jahresauftaktgespräches mit Journalisten sprach, die ihrerseits die zuvor zugesicherte Vertraulichkeit nicht mehr wahren wollten. Somit wurde eine höchst sensible und wegen der möglichen Auswirkungen auf die Gesamtkosten auch brisante Verhandlung zwischen den Baubeteiligten publik.
Im Kern geht es – wie so oft – darum, wer den Kürzeren zieht. In diesem Fall würde es bedeuten, den größten Teil an Mehrkosten zu übernehmen, die der Bauunternehmer mit 200 Behinderungsanzeigen definiert. Allerdings begründete er davon bislang keine einzige detailliert. Die Begründung ist aber von essentieller Bedeutung für die Frage, wer „Schuld“ an der Behinderung ist und somit die Kosten übernehmen muss.
Hintergrund
Wer die einschlägigen Drucksachen zur Elbphilharmonie aufmerksam liest weiß, dass sich Hochtief verpflichtet hat, die Elbphilharmonie bis zum 30. November 2011 fertig zu bauen und zum Beispiel verschiedene Bauetappen bis zu ausgewählten Stichtagen abzuschließen. Das bedeutet: Die 200 vorliegenden Behinderungsanzeigen stellen auch eine potenzielle Gefahr für die Einhaltung des Bautermins dar, denn die Klärung der Frage nach der Kostenübernahme ist zeitintensiv. Und wenn Hochtief die Bauarbeiten nicht termingerecht erledigt, drohen erhebliche Strafzahlungen.

Stillstand kann sich das Bauunternehmen nicht leisten. Das Ziel des Bauunternehmens scheint klar ersichtlich: Die Pauschalierung der Anzeigen, womit die Stadt einen Teil der Mehrkosten übernähme – ohne Prüfung! Das ist 2008 schon einmal vorgekommen (Nachtrag 4) und hat den Steuerzahler 30 Mio. Euro gekostet. Schon damals hat die Stadt die Katze im Sack gekauft und wusste nicht, ob überhaupt eine drin war und falls doch, ob es wirklich ihre war.
Für uns ist klar: Jede Behinderungsanzeige, die von der Stadt unbegründet bezahlt wird, ist eine Verschwendung unserer Steuergelder.
Daher ist der Aufklärungswille der SPD-Opposition, die ein eigenes Gutachten zur Untersuchung des Nachtrags 4 vorstellten, aus Steuerzahlersicht zu begrüßen. Das Gutachten bringt jedoch außer der persönlichen Einschätzung des Gutachters, die ausschließlich auf dem Studium der Bürgerschaftsdrucksache 19/1841 basiert, keine wirklich neuen Erkenntnisse. Darüber hinaus sind die Schlussfolgerungen des Gutachters spekulativ und somit leider nicht zielführend.
Sollte die SPD einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Elbphilharmonie-Krise auf Basis dieses Gutachtens anstrengen, besteht die Gefahr einer Blamage. Grundsätzlich steht der Steuerzahlerbund aber der Einrichtung eines PUA zur Untersuchung mehrerer Baukostensteigerungen in den vergangenen Jahren positiv gegenüber.
Bei der Elbphilharmonie muss Hochtief die Problemfelder nun umgehend begründen. Die Stadt hält sich bei den 200 Behinderungsanzeigen an die Verträge und pocht auf die Vorlage von Begründungen. Dafür erhält sie die Unterstützung der Steuerzahler.
Schrecken ohne Ende?
Die könnten indes mehr Gelassenheit zeigen. Sofern Behinderungsanzeigen vorliegen, die einen erneuten Zuschuss der Stadt begründen, muss die Realisierungsgesellschaft natürlich Geld bereitstellen. Reicht der 20 Mio. Euro-Puffer dafür nicht mehr aus, den die Bürgerschaft Ende 2008 für solche Fälle bewilligt hat, sollten die avisierten Strafzahlungen vonseiten Hochtiefs gegengerechnet werden. Für jeden Tag, den Hochtief später fertig wird, muss das Unternehmen 200.000 Euro Strafe zahlen. Und weil das 26. Obergeschoss nicht bereits Anfang Januar errichtet wurde, ist eine Strafzahlung in Höhe von 13,9 Mio. Euro fällig.
Bisher liegt Hochtief acht Wochen hinter der Zeit. Das Unternehmen sollte nicht so lange mit der Begründung der Behinderungsanzeigen warten, denn acht Wochen Verzug bedeuten immerhin 11,2 Mio. Euro.

