Archiv > Konsolidierung
24.01.2011Hamburgische Bürgerschaft
Das zentrale Gremium bei der Beantwortung kleiner Anfragen ist die „Senatskommission für Große und Kleine Anfragen“. Die Kommission tagt dienstags und freitags. Alle kleinen Anfragen, die montags bis mittwochs eingehen werden in der darauf folgenden Dienstagssitzung beschlossen, die übrigen demzufolge in der darauf folgenden Freitagssitzung.
Pro Sitzung müssen bis zu 30 Anfragen beantwortet werden. Diese wurden zuvor von Mitarbeitern der Fachbehörden erstellt, von der jeweiligen Behördenleitung gebilligt und den Staatsräten jeweils einen Tag vor der Sitzung zur Kenntnisnahme und Prüfung zugeleitet. Konkret bedeutet das: Die Beantwortung einer am Mittwochnachmittag eingehenden und noch am selben Tag an die Fachbehörde verteilten kleinen Anfrage beschränkt sich auf knapp zwei Arbeitstage. Wenn dann noch mehrere Behörden von ein und derselben Anfrage betroffen sind, finden zeitintensive Abstimmungsprozesse statt.


Anzahl der eingereichten und beantworteten Schriftlichen Kleinen Anfragen seit 2005 (Quelle: Auswertung der Parlamentdokumentation; BdSt Hamburg) Nach Recherchen des Steuerzahlerbundes steigt die Zahl der kleinen Anfragen seit 2005 rapide. Wurden 2005 noch 1.049 Anfragen gestellt, waren es im vergangenen Jahr bereits mehr als doppelt so viele (2.375; siehe Grafik). Diese Entwicklung ist nicht zwangsläufig auf die Informationspolitik des Senats zurückzuführen - zumindest nicht in jedem Politikfeld.
Das neue Hamburger Wahlrecht provoziert mit seiner starken Ausrichtung auf die Wahlkreisarbeit zur Profilierung der Abgeordneten in der Bürgerschaft und bedingt insofern mitunter ein übereifriges Einreichen von kleinen Anfragen. Erschwerend kommt hinzu, dass jener, der besonders viele Anfragen stellt, wie der SPD-Mann Dr. Andreas Dressel (535), als besonders fleißig gilt und von der Tagespresse mitten im laufenden Wahlkampf an prominenter Stelle gelobt wird.
Das dient der Sache indes nicht. Quantität ist auch hier nicht gleichbedeutend mit Qualität. Begriffserläuterungen könnten selbst geklärt werden, Nachfragen könnten bei in den Ausschüssen mündlich gestellt werden. Doch davon erhält die breite Öffentlichkeit, mithin der Wähler, keine Kenntnis.
Nach Informationen des BdSt hat sich die Senatskommission am 11.1.2011 mit sage und schreibe 60 kleinen Anfragen beschäftigt. Darunter auch die 4. Nachfrage zur Koordinierung von Terminen der „First Lady“, eine Abfrage von Eintrittspreisen in (halb)öffentlichen Einrichtungen und die Frage, wie konsequent der Senat die Schnee- und Eisräumung verfolge. Brennende Fragen – vor allem im Wahlkampf!
Auf Anfrage des Steuerzahlerbundes konnte die Senatskanzlei keine konkreten Angaben machen, wie viele Personen (neben ihren übrigen Verwaltungstätigkeiten) in den Prozess der Beantwortung von kleinen Anfragen eingebunden – und dafür bezahlt werden. Die Kosten ließen sich mithin nicht beziffern. Dieser Aufgabe werden wir uns nun widmen!
Fest steht indes: Die Beantwortung von kleinen Anfragen innerhalb der gesetzlichen Frist von acht Tagen ist von der Hamburger Verwaltung schwer zu gewährleisten, wenn das Fragerecht zunehmend zur Profilierung der Abgeordneten genutzt wird und nicht mehr sach- und aufklärungsorientiert gehandhabt wird. Wenn das neue Verfassungsgerichtsurteil umgesetzt werden soll, droht der Apparat lahm gelegt zu werden.
Deshalb spricht sich der Bund der Steuerzahler nicht nur für eine Verkleinerung der Bürgerschaft, sondern auch für die Einrichtung eines wissenschaftlichen Dienstes aus, der den Bürgerschaftsabgeordneten zuarbeitet.
NETZwelt
Im Wahlbeobachter-Blog finden Sie besonders eklatante Fälle von unsinnigen Anfragen.
Die Krux mit ''Kleinen Anfragen''
Anzahl steigt und steigt und steigtPro Sitzung müssen bis zu 30 Anfragen beantwortet werden. Diese wurden zuvor von Mitarbeitern der Fachbehörden erstellt, von der jeweiligen Behördenleitung gebilligt und den Staatsräten jeweils einen Tag vor der Sitzung zur Kenntnisnahme und Prüfung zugeleitet. Konkret bedeutet das: Die Beantwortung einer am Mittwochnachmittag eingehenden und noch am selben Tag an die Fachbehörde verteilten kleinen Anfrage beschränkt sich auf knapp zwei Arbeitstage. Wenn dann noch mehrere Behörden von ein und derselben Anfrage betroffen sind, finden zeitintensive Abstimmungsprozesse statt.


Anzahl der eingereichten und beantworteten Schriftlichen Kleinen Anfragen seit 2005 (Quelle: Auswertung der Parlamentdokumentation; BdSt Hamburg) Nach Recherchen des Steuerzahlerbundes steigt die Zahl der kleinen Anfragen seit 2005 rapide. Wurden 2005 noch 1.049 Anfragen gestellt, waren es im vergangenen Jahr bereits mehr als doppelt so viele (2.375; siehe Grafik). Diese Entwicklung ist nicht zwangsläufig auf die Informationspolitik des Senats zurückzuführen - zumindest nicht in jedem Politikfeld.
Das neue Hamburger Wahlrecht provoziert mit seiner starken Ausrichtung auf die Wahlkreisarbeit zur Profilierung der Abgeordneten in der Bürgerschaft und bedingt insofern mitunter ein übereifriges Einreichen von kleinen Anfragen. Erschwerend kommt hinzu, dass jener, der besonders viele Anfragen stellt, wie der SPD-Mann Dr. Andreas Dressel (535), als besonders fleißig gilt und von der Tagespresse mitten im laufenden Wahlkampf an prominenter Stelle gelobt wird.
Das dient der Sache indes nicht. Quantität ist auch hier nicht gleichbedeutend mit Qualität. Begriffserläuterungen könnten selbst geklärt werden, Nachfragen könnten bei in den Ausschüssen mündlich gestellt werden. Doch davon erhält die breite Öffentlichkeit, mithin der Wähler, keine Kenntnis.
Nach Informationen des BdSt hat sich die Senatskommission am 11.1.2011 mit sage und schreibe 60 kleinen Anfragen beschäftigt. Darunter auch die 4. Nachfrage zur Koordinierung von Terminen der „First Lady“, eine Abfrage von Eintrittspreisen in (halb)öffentlichen Einrichtungen und die Frage, wie konsequent der Senat die Schnee- und Eisräumung verfolge. Brennende Fragen – vor allem im Wahlkampf!
Auf Anfrage des Steuerzahlerbundes konnte die Senatskanzlei keine konkreten Angaben machen, wie viele Personen (neben ihren übrigen Verwaltungstätigkeiten) in den Prozess der Beantwortung von kleinen Anfragen eingebunden – und dafür bezahlt werden. Die Kosten ließen sich mithin nicht beziffern. Dieser Aufgabe werden wir uns nun widmen!
Fest steht indes: Die Beantwortung von kleinen Anfragen innerhalb der gesetzlichen Frist von acht Tagen ist von der Hamburger Verwaltung schwer zu gewährleisten, wenn das Fragerecht zunehmend zur Profilierung der Abgeordneten genutzt wird und nicht mehr sach- und aufklärungsorientiert gehandhabt wird. Wenn das neue Verfassungsgerichtsurteil umgesetzt werden soll, droht der Apparat lahm gelegt zu werden.
Deshalb spricht sich der Bund der Steuerzahler nicht nur für eine Verkleinerung der Bürgerschaft, sondern auch für die Einrichtung eines wissenschaftlichen Dienstes aus, der den Bürgerschaftsabgeordneten zuarbeitet.
NETZwelt
Im Wahlbeobachter-Blog finden Sie besonders eklatante Fälle von unsinnigen Anfragen.





