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23.11.2010
All diese Bedenken hat der BdSt mehrmals der Bundesregierung vorgetragen, zuletzt vor der entscheidenden Sitzung des Koalitionsausschusses am 18. November. Mit ihrem Beschluss griff die Bundesregierung nun die Kritik und Forderung des BdSt auf. Das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) sollte zum einen ab 2012 dafür sorgen, dass Sozialleistungen schneller und einfacher beantragt und bewilligt werden können. Zum anderen war eine Entlastung der Arbeitgeber von Bürokratie beabsichtigt, denn ELENA sollte ab 2012 verschiedene Arbeitgeberbescheinigungen ersetzen, die vom Arbeitnehmer zum Beispiel bei Wohn- oder Elterngeldanträgen verlangt wurden. Um dies zu erreichen, werden bestimmte Arbeitnehmerdaten in einer zentralen Datensammelstelle erfasst. Diese Daten sind seit dem 1. Januar 2010 von den Arbeitgebern zu übermitteln. Die Arbeitgeber müssen seitdem beispielsweise das Einkommen und den Beschäftigungszeitraum der Beschäftigten zusätzlich an die Datensammelstelle melden.
Zusätzliche Bürokratie
Was als Projekt zum Bürokratieabbau gedacht war, hat sich jedoch als das Gegenteil erwiesen. Denn durch die zusätzlichen Meldepflichten wurden vor allem kleine und mittlere Unternehmen unverhältnismäßig belastet. Den BdSt erreichten zahlreiche Beschwerden aus Mitgliederkreisen über die Mehrarbeit.Viele kleine Unternehmen, die ihre Meldungen über die Internetplattform sv.net senden, beklagten zum Beispiel wiederkehrende Probleme bei der Datenübermittlung.
Mehrkosten
Darüber hinaus dürfte ELENA auch Mehrausgaben bei der öffentlichen Verwaltung verursachen. Denn die Bürger, die ab 2012 Sozialleistungen beantragen, müssen die gespeicherten Daten mittels einer elektronischen Signatur freigeben. Die Kosten für diese elektronische Signatur sollten ihnen von den Leistungsträgern erstattet werden. Nach neuesten Schätzungen würden diese Kosten jedoch deutlich höher als geplant ausfallen. Diese Mehrausgaben würde letztlich der Steuerzahler tragen.
Datenschutzprobleme
Bedenklich ist zudem die umfangreiche Sammlung von teils sensiblen personenbezogenen Daten, die in dieser Form möglicherweise verfassungswidrig ist. Durch eine massive Datenspeicherung könnten elementare Bürgerrechte auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung verletzt werden. Nach Ansicht des BdSt werden die meisten Daten ohnehin kaum benötigt, weil nur der geringere Teil der Arbeitnehmer Sozialleistungen beansprucht. Daher handelt es sich bei ELENA um eine höchst fragwürdige Art der Vorratsdatenspeicherung, mit der ein weiterer Schritt zum „gläsernen Bürger“ unternommen wird.
Wir bleiben dran!
Unklar ist jedoch noch, ob und inwieweit die Meldepflicht für Unternehmer entfällt. Datenschützer weisen darauf hin, dass die Meldung zwangsläufig auch ausgesetzt und die bisher gesammelten Daten gelöscht werden müssen. Denn die Daten dürfen nicht bis 2014 auf Vorrat gespeichert werden. Der BdSt hat daher das Bundesarbeitsministerium aufgefordert, so schnell wie möglich für Rechtsklarheit zu sorgen und die Meldepflicht mit sofortiger Wirkung abzuschaffen.
ELENA-Verfahren ausgesetzt
Erfolg für den SteuerzahlerZusätzliche Bürokratie
Was als Projekt zum Bürokratieabbau gedacht war, hat sich jedoch als das Gegenteil erwiesen. Denn durch die zusätzlichen Meldepflichten wurden vor allem kleine und mittlere Unternehmen unverhältnismäßig belastet. Den BdSt erreichten zahlreiche Beschwerden aus Mitgliederkreisen über die Mehrarbeit.Viele kleine Unternehmen, die ihre Meldungen über die Internetplattform sv.net senden, beklagten zum Beispiel wiederkehrende Probleme bei der Datenübermittlung.
Mehrkosten
Darüber hinaus dürfte ELENA auch Mehrausgaben bei der öffentlichen Verwaltung verursachen. Denn die Bürger, die ab 2012 Sozialleistungen beantragen, müssen die gespeicherten Daten mittels einer elektronischen Signatur freigeben. Die Kosten für diese elektronische Signatur sollten ihnen von den Leistungsträgern erstattet werden. Nach neuesten Schätzungen würden diese Kosten jedoch deutlich höher als geplant ausfallen. Diese Mehrausgaben würde letztlich der Steuerzahler tragen.
Datenschutzprobleme
Bedenklich ist zudem die umfangreiche Sammlung von teils sensiblen personenbezogenen Daten, die in dieser Form möglicherweise verfassungswidrig ist. Durch eine massive Datenspeicherung könnten elementare Bürgerrechte auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung verletzt werden. Nach Ansicht des BdSt werden die meisten Daten ohnehin kaum benötigt, weil nur der geringere Teil der Arbeitnehmer Sozialleistungen beansprucht. Daher handelt es sich bei ELENA um eine höchst fragwürdige Art der Vorratsdatenspeicherung, mit der ein weiterer Schritt zum „gläsernen Bürger“ unternommen wird.
Wir bleiben dran!
Unklar ist jedoch noch, ob und inwieweit die Meldepflicht für Unternehmer entfällt. Datenschützer weisen darauf hin, dass die Meldung zwangsläufig auch ausgesetzt und die bisher gesammelten Daten gelöscht werden müssen. Denn die Daten dürfen nicht bis 2014 auf Vorrat gespeichert werden. Der BdSt hat daher das Bundesarbeitsministerium aufgefordert, so schnell wie möglich für Rechtsklarheit zu sorgen und die Meldepflicht mit sofortiger Wirkung abzuschaffen.



