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12.06.2012Transparenzgesetz
Positiv hervorzuheben ist, dass die Durchführung eines teuren Volksentscheides vermieden werden konnte, indem sich alle Bürgerschaftsparteien mit der Initiative auf eine gemeinsame Linie verständigten. Mit der Einführung einer Informationspflicht ist der Initiative ein großer Verhandlungserfolg gelungen.
Zukünftig müssen "Dokumente von öffentlichem Interesse unaufgefordert und kostenfrei im Internet zu Verfügung" (Quelle: PI Initiative, 12.06.12) gestellt werden. Das mühsame (und teilweise auch kostenintensive) Abfragen von Informationen auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes fällt damit für wesentliche Bereiche der öffentlichen Verwaltung weg.
Neben Senatsbeschlüssen sowie Bau- oder Abrissgenehmigungen müssen auch Gutachten veröffentlicht werden, die der Meinungsbildung des Senats und der Verwaltung dienen. Ein weiterer Verhandlungserfolg ist die Veröffentlichungspflicht von Verträgen, "die im weitesten Sinne die öffentliche Daseinsvorsorge betreffen" (Quelle: PI Initiative, 12.06.12).
Die dabei geltende summarische Wertgrenze von 100.000 EUR bietet die Chance, dass ein Unterbietungswettbewerb mit ortsfremden Anbietern bei Ausschreibungen für kleine Handwerkerleistungen vermieden werden kann. Darauf hatte der Steuerzahlerbund in den zurückliegenden Gesprächen mit Politik und Initiative hingewiesen. Hier bestand die Gefahr, dass eine bereits in der Kommunikationsbranche festzustellende Entwicklung für den Steuer-Standort Hamburg insgesamt negative Folge hätte. Davon unberührt bleibt weiterhin unsere Grundposition, dass Wettbewerb auch Kostenreduzierung bedeutet.
Kritisch sehen wir insbesondere, dass es noch keine belastbare Kostenanalyse für das Informationsregister gibt. So notwendig mehr Transparenz in Politik und Verwaltung auch ist, sie beginnt mit einer transparenten Kostenkalkulation für das Register! Deshalb sollte die Verwaltung dazu aufgefordert werden, schnellstmöglich eine Berechnungen über die notwendigen Investitionsmittel vorzulegen - natürlich öffentlich!
Des Weiteren ist der weit überwiegende Teil der zu veröffentlichenden Informationen schon heute öffentlich zugänglich (im Wesentlichen in der Parlamentsdokumentation, im Haushaltsplan, in Zuwendungsberichten und in Datenbanken des Statistischen Amtes des Landes und des Bundes). Immerhin: diese verstreuten Informationen sollen nun in einer Datenbank zusammengefasst werden. Das wird das Suchen und Finden von Informationen zweifelsohne erleichtern.
Auch bieten die Einschränkungen, dass wirtschaftliche Interessen der Stadt einerseits und Geschäftsgeheimnisse privater Vertragspartner andererseits nicht durch Veröffentlichung von Verträgen (oder Beschlüssen) beschädigt werden dürfen, Hintertüren für eine Informationsverweigerung. Insgesamt bleibt der materielle Gehalt des Gesetzentwurfes hinter den Erwartungen zurück, die die Initiative „Transparenz schafft Vertrauen“ geweckt hat.
Zusammenfassend ist der vorliegende Entwurf zwar kein Quantensprung. Aber ein großer Schritt nach vorn ist die Einigung auf jeden Fall!
Bilden Sie sich selbst ein Urteil: Hier finden Sie den interfraktionellen Antrag zum Erlass des Transparenzgesetzes.
Ein großer Schritt nach vorn
Neu: Informationspflicht der BehördenZukünftig müssen "Dokumente von öffentlichem Interesse unaufgefordert und kostenfrei im Internet zu Verfügung" (Quelle: PI Initiative, 12.06.12) gestellt werden. Das mühsame (und teilweise auch kostenintensive) Abfragen von Informationen auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes fällt damit für wesentliche Bereiche der öffentlichen Verwaltung weg.
Neben Senatsbeschlüssen sowie Bau- oder Abrissgenehmigungen müssen auch Gutachten veröffentlicht werden, die der Meinungsbildung des Senats und der Verwaltung dienen. Ein weiterer Verhandlungserfolg ist die Veröffentlichungspflicht von Verträgen, "die im weitesten Sinne die öffentliche Daseinsvorsorge betreffen" (Quelle: PI Initiative, 12.06.12).
Die dabei geltende summarische Wertgrenze von 100.000 EUR bietet die Chance, dass ein Unterbietungswettbewerb mit ortsfremden Anbietern bei Ausschreibungen für kleine Handwerkerleistungen vermieden werden kann. Darauf hatte der Steuerzahlerbund in den zurückliegenden Gesprächen mit Politik und Initiative hingewiesen. Hier bestand die Gefahr, dass eine bereits in der Kommunikationsbranche festzustellende Entwicklung für den Steuer-Standort Hamburg insgesamt negative Folge hätte. Davon unberührt bleibt weiterhin unsere Grundposition, dass Wettbewerb auch Kostenreduzierung bedeutet.
Kritisch sehen wir insbesondere, dass es noch keine belastbare Kostenanalyse für das Informationsregister gibt. So notwendig mehr Transparenz in Politik und Verwaltung auch ist, sie beginnt mit einer transparenten Kostenkalkulation für das Register! Deshalb sollte die Verwaltung dazu aufgefordert werden, schnellstmöglich eine Berechnungen über die notwendigen Investitionsmittel vorzulegen - natürlich öffentlich!
Des Weiteren ist der weit überwiegende Teil der zu veröffentlichenden Informationen schon heute öffentlich zugänglich (im Wesentlichen in der Parlamentsdokumentation, im Haushaltsplan, in Zuwendungsberichten und in Datenbanken des Statistischen Amtes des Landes und des Bundes). Immerhin: diese verstreuten Informationen sollen nun in einer Datenbank zusammengefasst werden. Das wird das Suchen und Finden von Informationen zweifelsohne erleichtern.
Auch bieten die Einschränkungen, dass wirtschaftliche Interessen der Stadt einerseits und Geschäftsgeheimnisse privater Vertragspartner andererseits nicht durch Veröffentlichung von Verträgen (oder Beschlüssen) beschädigt werden dürfen, Hintertüren für eine Informationsverweigerung. Insgesamt bleibt der materielle Gehalt des Gesetzentwurfes hinter den Erwartungen zurück, die die Initiative „Transparenz schafft Vertrauen“ geweckt hat.
Zusammenfassend ist der vorliegende Entwurf zwar kein Quantensprung. Aber ein großer Schritt nach vorn ist die Einigung auf jeden Fall!
Bilden Sie sich selbst ein Urteil: Hier finden Sie den interfraktionellen Antrag zum Erlass des Transparenzgesetzes.





