Bund der Steuerzahler Hamburg - Endlich wieder Bewegung bei der Diskussion über eine Reform der Grundsteuer

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29.01.2010Grundsteuer

Endlich wieder Bewegung bei der Diskussion über eine Reform der Grundsteuer

Bund der Steuerzahler für Abschaffung


(pixelio.de/HenningRamm)
Die Reform der Grundsteuer ist längst überfällig. Nun scheint wieder Bewegung in die Diskussion zu kommen. Die Bundesländer vereinbarten jüngst die Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft, die unter nordrhein-westfälischer Leitung Vorschläge für eine Reform der Grundsteuer erarbeiten soll. Die Position des Steuerzahlerbundes ist klar: Nicht reformieren, sondern abschaffen.

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in drei Schritten. Zunächst wird der so genannte Einheitswert festgestellt, für den in den alten Bundesländern die Wertverhältnisse auf den 1. Januar 1964 maßgeblich sind. Danach wird der Grundsteuermessbetrag ermittelt, der sich aus dem Einheitswert und der Steuermesszahl zusammensetzt. Die Messzahl fällt je nach Art des Grundstücks unterschiedlich aus (Tabelle 1).
Tabelle 1


Erst danach wird die Grundsteuer unter Berücksichtigung des Hebesatzes festgesetzt. Zurzeit liegen die Hebesätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) und Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke) in Hamburg bei 225 bzw. 540 Prozent. In der gesamten Metropolregion gibt es keinen annähernd so hohen Hebesatz wie der für die Grundsteuer B (vgl. die Liste der Handelskammer Hamburg; externer Link).

Die fachwissenschaftliche Kritik an der Festsetzung der Grundsteuer zielt allen voran auf die veralteten und uneinheitlichen Einheitswerte als Ausgangsgröße für die Ermittlung der Grundsteuer, wobei die Wertbasis in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin sogar auf 1935 zurückgeht.

Seitdem das Bundesfinanzministerium im Mai 2009 vom Bundesfinanzhof zur Stellungnahme aufgefordert wurde, ob Grundbesitzwerte als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer verfassungsmäßig sind, kommt erneut Bewegung in die Reformdiskussion. Seit Jahren gibt es Forderungen nach einer umfangreichen Neugestaltung der Kommunalsteuer. In der Freien und Hansestadt Hamburg entscheidet der Senat darüber ob und in welcher Höhe die Grundsteuer erhoben wird, weil die Stadt und das Bundesland eine Einheitsgemeinde bilden.


Tabelle 2
Nun schlugen die Länder vor, eine Arbeitsgemeinschaft zu gründen und insbesondere zu prüfen, ob anstelle der jahrzehntealten Einheitswerte nicht besser aktuelle Marktpreise zur Bewertung der Grundstücke herangezogen werden sollten. Der Vorteil dieser Methode - so die Hoffnung - liege in einer Senkung der Verwaltungskosten. Wie eine Machbarkeitsstudie auf Basis der Erhebung in Berlin und Bremen nachwies, könnten die Kosten von 128 € auf 6 € pro Steuerfall reduziert werden, also um rund 95 Prozent!

Der Bund der Steuerzahler ist grundsätzlich für eine langfristig anzustrebende Abschaffung der Grundsteuer, da sie eine ungerechtfertigte Zusatzbelastung für Eigentümer und Mieter darstellt. Mittelfristig sprechen wir uns aber gleichwohl für eine Reformierung der Festsetzungsmethode aus, die das Ziel der Entlastung und der Vereinfachung verfolgen sollte.

Den Vorschlag zur Berücksichtigung der Bodenrichtwerte nach Marktlage sehen wir jedoch kritisch, weil er heimliche Steuererhöhungen begünstigt: Steigt der Marktpreis eines Grundstücks, steigt auch die Grundsteuer!

Wir plädieren stattdessen bei bebauten Grundstücken für eine raummeterabhängige Bemessungsgrundlage, d.h. pauschale Ansätze nach Wohn- und Nutzfläche mit der Berücksichtigung von wertmindernden und wertsteigernden Entwicklungen. Zudem sollte berücksichtigt werden, ob eine Immobilie vermietet wurde und Grundstücke bewirtschaftet werden – oder nicht.

Um diese Position deutlich zu machen, werden wir das Gespräch mit der Hamburger Finanzbehörde suchen. Wir bleiben am Ball!
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