Bund der Steuerzahler Hamburg - Fragwürdige Datenspeicherung

Finanzen
05.02.2010ELENA

Fragwürdige Datenspeicherung

Mit ELENA soll Bürokratie abgebaut werden. Dies ist zwar grundsätzlich im Sinne des Steuerzahlerbundes, jedoch äußert der Verband erhebliche Bedenken gegen das neue Verfahren und fordert die Aussetzung. Um ab 2012 die Antragstellung und Bewilligung von verschiedenen Sozialleistungen zu beschleunigen und zu erleichtern, sollen bestimmte Arbeitnehmerdaten in einer zentralen Datensammelstelle erfasst werden. Die maßgeblichen Daten sind seit Januar dieses Jahres von den Arbeitgebern zu übermitteln.

Dies erfolgt mit dem Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA). Die neue Meldung umfasst u.a. das Einkommen und den Beschäftigungszeitraum der Beschäftigten, aber auch die Teilnahme an Streiks, Fehlzeiten sowie Kündigungsgründe.

Weniger oder mehr Bürokratie?

Die Bundesregierung erwartet dadurch eine Entlastung der Arbeitgeber von Bürokratie, Denn ELENA soll ab 2012 verschiedene Arbeitgeberbescheinigungen ersetzen, die bspw. für den Bezug von Wohn- und Elterngeld benötigt werden.

Allerdings entstehen durch die neuen Meldepflichten auch neue Bürokratielasten. So müssen Arbeitgeber nun jeden Monat für jeden Arbeitnehmer eine weitere Meldung abgeben. Der Steuerzahlerbund bezweifelt daher, dass es vor allem in kleineren und mittleren Betrieben tatsächlich zu einer Entlastung kommt.

Weiterer Schritt zum "gläsernen Bürger"

Bedenklich ist die umfangreiche Sammlung und Speicherung von teils sensiblen personenbezogenen Daten, die in dieser Form möglicherweise unzulässig ist. Durch eine massive Datenspeicherung könnten elementare Bürgerrechte aus Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung verletzt werden.

Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler werden die meisten Daten ohnehin kaum benötigt werden, weil nur der geringere Teil der Arbeitnehmer Sozialleistungen beanspruchen dürfte. Zudem haben Daten wie Fehlzeiten und Kündigungsgründe in einem solchen zentralen Register nichts zu suchen.

Daher handelt es sich bei ELENA um eine fragwürdige Art der Vorratsdatenspeicherung, mit der ein weiterer Schritt zum "gläsernen Bürger" unternommen wird.

ELENA aussetzen!

Insofern sind Parallelen zwischen ELENA und der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten zu sehen. Gegen letztere sind Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Um Rechtsklarheit bei der Datenspeicherung zu haben, fordert der Bund der Steuerzahler zunächst die Gerichtsentscheidungen abzuwarten. Bis dahin sollte ELENA ausgesetzt werden. Da die elektronischen Daten erst ab 2012 verwendet werden sollen, würde das Aussetzen und Überprüfen des Verfahrens kaum zu Terminproblemen führen. (df)

DER STEUERZAHLER 2/2010
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