02.03.2010
Die Hamburgische Bürgerschaft hat im letzten Jahr auf Antrag des Senats beschlossen, die Hundesteuer für Kampfhunde von 600 Euro auf 90 Euro pro Jahr zu senken, sofern es sich um Tiere aus dem Tierheim handelt, die bei Privatpersonen versorgt werden. Die ursprüngliche Anhebung der Hundesteuer ausschließlich für so genannte Kampfhunde beschäftigte 1999 das Bundesverwaltungsgericht, das in letzter Instanz (BVerwG11 C 8.99) unterstrich, dass die höhere Steuer dazu diene, „generell und langfristig [...] solche Hunde zurückzudrängen, die aufgrund ihres Züchtungspotentials in besonderer Weise die Eignung aufweisen, ein gefährliches Verhalten zu entwickeln“.
Im gleichen Urteilsspruch, keine zwei Sätze weiter, heißt es: „Müßten [...] in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen von der höheren Besteuerung gewährt werden, so würde das dem steuerlichen Lenkungsziel [...] zuwiderlaufen“. Soll heißen: Entweder wird die Steuer für alle Kampfhunde gesenkt - oder für keinen, auch nicht für Hunde aus Tierheimen.
Die derzeit geltende Hundesteuer-Regelung, wonach für Tierheim-Kampfhunde weniger Steuern gezahlt werden müssen als andere Kampfhunde, steht damit nicht im Einklang mit der Rechtsauffassung der Bundesrichter. Doch zeigt sich darin das Primat der Politik, das offenbar die Rückführung von Kampfhunden in die Gesellschaft verfolgt. Der Senat verabschiedet sich also von seinem ursprünglichen Ziel, die Gesellschaft vor tödlichen Angriffen der gefährlichen Hunde zu schützen und setzt wieder auf das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter.
Pfotengeld
Der Paradigmenwechsel lässt sich auch am so genannten Pfotengeld ablesen. Für die Vermittlung eines Kampfhundes aus dem Tierheim Süderstraße erhält der Hamburger Tierschutzverein (HTV) auf Antrag Vermittlungskosten bis zu einer Höhe von 700 Euro pro Hund erstattet („Pfotengeld“). Für diesen bundesweit einmaligen Anreiz zur Re-Integration von Kampfhunden in den städtischen Alltag zahlte Hamburg bisher rund
100.000 Euro. Seit ihrer Einführung und stetigen Anhebung (siehe Tabelle) steht die außergewöhnliche Zusatzvergütung wegen ihrer Missbrauchsanfälligkeit in der Kritik.
Nach Auffassung der zuständigen Behörde für Familie, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz sind die Aufwendungen für die Unterbringung und Pflege der Tiere im vom Steuerzahler finanzierten Tierheim zu hoch und sollen durch den Anreiz zur Vermittlung reduziert werden. Zurzeit stehen dem HTV jährlich rund 1,7 Mio. Euro zur Verfügung, mit der Fund- und Verwahrtiere (dazu zählen auch gefährliche Hunde) aufgenommen und verpflegt werden müssen. Die Vermittlung der Kampfhunde wird extra vergütet.
Doch die Stadt interessiert sich nicht dafür, ob eine einmal vorgenommene Vermittlung auch dauerhaft erfolgt und der Steuerzahler somit tatsächlich entlastet wurde. Die zuständige Behörde bestätigte dem Steuerzahlerbund, dass sie den Verbleib der vermittelten Hunde nicht prüft und – sofern einmal vermittelte Kampfhunde wieder zurück gebracht werden – das Pfotengeld nicht zurückgezahlt werden muss!
Auf die Möglichkeit zum Missbrauch hat der Steuerzahlerbund wiederholt aufmerksam gemacht; zuletzt in Zusammenhang mit Vorschlägen für die Konsolidierung des Landeshaushalts, als wir die Reduzierungen der Zuschüsse an den HTV und die Abschaffung des Pfotengelds forderten. Wir sind der Auffassung, dass ein Tierschutzverein von Natur aus ein reges Interesse haben sollte, geeigneten Tieren ein neues Zuhause zu vermitteln und es dafür keiner Steuergeld-Stimulanzien bedarf. Doch die Wirtschaftlichkeit des Tierschutzvereins scheint dem Idealismus übergeordnet zu sein, legte doch schon der frühere Vorstand größten Wert darauf, sich jeden zusätzlichen Handgriff für die Fund- und Verwahrtiere extra vergüten zu lassen (zum Beispiel den Nachteinsatz).
Nach Auffassung der Behörde sind „Begrenzungen im Leistungsumfang je Tier und in der Fallzahl […] mangels kostengünstigerer Alternativen nicht geben“; daher wird der eigentlich jährlich kündbare Vertrag mit dem HTV kontinuierlich fortgeführt. Die Stadt klagt also über zu hohe Kosten für die Unterbringung und Pflege der Tiere, lässt aber jede Möglichkeit verstreichen, die Vertragsbedingungen so zu gestalten, dass die Kosten in Relation zum HTV-Aufwand und zur Leistungsfähigkeit der Steuerzahler gestellt werden. Dabei klangen frühere Gespräche zwischen dem Steuerzahlerbund und Behördenleitung ermutigender.
Gesellschaftsfähige Kampfhunde
Im gleichen Urteilsspruch, keine zwei Sätze weiter, heißt es: „Müßten [...] in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen von der höheren Besteuerung gewährt werden, so würde das dem steuerlichen Lenkungsziel [...] zuwiderlaufen“. Soll heißen: Entweder wird die Steuer für alle Kampfhunde gesenkt - oder für keinen, auch nicht für Hunde aus Tierheimen.
Die derzeit geltende Hundesteuer-Regelung, wonach für Tierheim-Kampfhunde weniger Steuern gezahlt werden müssen als andere Kampfhunde, steht damit nicht im Einklang mit der Rechtsauffassung der Bundesrichter. Doch zeigt sich darin das Primat der Politik, das offenbar die Rückführung von Kampfhunden in die Gesellschaft verfolgt. Der Senat verabschiedet sich also von seinem ursprünglichen Ziel, die Gesellschaft vor tödlichen Angriffen der gefährlichen Hunde zu schützen und setzt wieder auf das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter.
Pfotengeld
Der Paradigmenwechsel lässt sich auch am so genannten Pfotengeld ablesen. Für die Vermittlung eines Kampfhundes aus dem Tierheim Süderstraße erhält der Hamburger Tierschutzverein (HTV) auf Antrag Vermittlungskosten bis zu einer Höhe von 700 Euro pro Hund erstattet („Pfotengeld“). Für diesen bundesweit einmaligen Anreiz zur Re-Integration von Kampfhunden in den städtischen Alltag zahlte Hamburg bisher rund

100.000 Euro. Seit ihrer Einführung und stetigen Anhebung (siehe Tabelle) steht die außergewöhnliche Zusatzvergütung wegen ihrer Missbrauchsanfälligkeit in der Kritik.Nach Auffassung der zuständigen Behörde für Familie, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz sind die Aufwendungen für die Unterbringung und Pflege der Tiere im vom Steuerzahler finanzierten Tierheim zu hoch und sollen durch den Anreiz zur Vermittlung reduziert werden. Zurzeit stehen dem HTV jährlich rund 1,7 Mio. Euro zur Verfügung, mit der Fund- und Verwahrtiere (dazu zählen auch gefährliche Hunde) aufgenommen und verpflegt werden müssen. Die Vermittlung der Kampfhunde wird extra vergütet.
Doch die Stadt interessiert sich nicht dafür, ob eine einmal vorgenommene Vermittlung auch dauerhaft erfolgt und der Steuerzahler somit tatsächlich entlastet wurde. Die zuständige Behörde bestätigte dem Steuerzahlerbund, dass sie den Verbleib der vermittelten Hunde nicht prüft und – sofern einmal vermittelte Kampfhunde wieder zurück gebracht werden – das Pfotengeld nicht zurückgezahlt werden muss!
Auf die Möglichkeit zum Missbrauch hat der Steuerzahlerbund wiederholt aufmerksam gemacht; zuletzt in Zusammenhang mit Vorschlägen für die Konsolidierung des Landeshaushalts, als wir die Reduzierungen der Zuschüsse an den HTV und die Abschaffung des Pfotengelds forderten. Wir sind der Auffassung, dass ein Tierschutzverein von Natur aus ein reges Interesse haben sollte, geeigneten Tieren ein neues Zuhause zu vermitteln und es dafür keiner Steuergeld-Stimulanzien bedarf. Doch die Wirtschaftlichkeit des Tierschutzvereins scheint dem Idealismus übergeordnet zu sein, legte doch schon der frühere Vorstand größten Wert darauf, sich jeden zusätzlichen Handgriff für die Fund- und Verwahrtiere extra vergüten zu lassen (zum Beispiel den Nachteinsatz).
Nach Auffassung der Behörde sind „Begrenzungen im Leistungsumfang je Tier und in der Fallzahl […] mangels kostengünstigerer Alternativen nicht geben“; daher wird der eigentlich jährlich kündbare Vertrag mit dem HTV kontinuierlich fortgeführt. Die Stadt klagt also über zu hohe Kosten für die Unterbringung und Pflege der Tiere, lässt aber jede Möglichkeit verstreichen, die Vertragsbedingungen so zu gestalten, dass die Kosten in Relation zum HTV-Aufwand und zur Leistungsfähigkeit der Steuerzahler gestellt werden. Dabei klangen frühere Gespräche zwischen dem Steuerzahlerbund und Behördenleitung ermutigender.



