Ferienjobs: Lohnsteuerbescheiningung aufbewahren
Steuern werden in den meisten Fällen zurückerstattet
Nun ist es wieder soweit, viele Schüler und Studenten werden in den kommenden Wochen in den Ferien jobben. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg rät denjenigen, die einen Ferienjob gefunden haben, sich nach Ende der Tätigkeit die Lohnsteuerbescheinigung von ihrem Arbeitgeber aushändigen zu lassen und sie aufzubewahren. Denn die zunächst vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die gegebenenfalls einbehaltene Kirchensteuer können nach Ablauf des Kalenderjahres in den meisten Fällen vom Finanzamt zurückgefordert werden. Mehr dazu
Rußpartikelfilter-Zuschuss
Förderung nun auch für leichte Nutzfahrzeuge ![]()
Wenigstens das kleine Rote darf mit in die Innenstadt mancher deutscher Metropole. (pixelio.de/A.Morlok) Viele deutsche Städte erlauben Autofahrern die Durchfahrt durch bestimme Bereiche (sog. Umweltzonen) nur noch, wenn das Fahrzeug einen geringen Schadstoffausstoß ausweist und daher eine entsprechende Umweltplakette erhalten hat. Zur Minderung des Schadstoffausstoßes können Diesel-Fahrzeuge mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet werden. Die Nachrüstung eines Fahrzeugs mit einem Rußpartikelfilter wird mit einem Zuschuss von 330 Euro je Fahrzeug gefördert. Mehr dazu
Heiraten und Steuern
Lohnsteuerklassenwahl bedenken ![]()
(pixelio.de/S.Grampe) Der Sommer ist die Hochsaison für Heiratswillige. Neben den Vorbereitungen für die Feierlichkeiten sollten Paare auch die steuerlichen Möglichkeiten, die sich durch eine Eheschließung ergeben, beachten. Für Verheiratete besteht die Möglichkeit, sich gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen zu lassen, was für die meisten Paare günstiger ist, teilt der Bund der Steuerzahler mit. Seit dem 1. Januar 2009 können Paare auch kirchlich heiraten, ohne vorher standesamtlich getraut worden zu sein. Die kirchliche Heirat allein hat jedoch keine Auswirkungen auf die einkommensteuerrechtliche Situation des Ehepaares. Mehr dazu
Beiträge zu Rürup-Verträgen
>> Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt vom 16.12.2009 - S 2221 A - 106 - St 218
Mitglieder wissen mehr: Steuertipps.
Kürzlich wurde der Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen neu geregelt. Schulgeldzahlungen an Schulen in freier Trägerschaft oder überwiegend privat finanzierten Schulen für Kinder, für die Anspruch auf den Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld besteht, können zu 30 Prozent als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Mehr für Mitglieder
Welches Kind bei einem Kindergeldberechtigten erstes, zweites, drittes oder weiteres Kind ist, richtet sich grundsätzlich nach der Reihenfolge der Geburten. Nun mag man meinen, es ist egal, ob man nun für das erste Kind 184 Euro im Monat und für das dritte Kind 190 Euro im Monat erhält oder umgekehrt. Dem ist jedoch nicht so! Denn in der Reihenfolge der Kinder zählen auch diejenigen Kinder mit, für die der Berechtigte kein Kindergeld erhalten kann, weil es einem anderen Elternteil vorrangig zusteht. In diesem Fall spricht man von sogenannten „Zählkindern“. Mehr für Mitglieder
Sind typische Erststudienkosten, also direkt im Anschluss nach dem Abitur, dem Wehrdienst, dem Zivildienst oder einem sozialen Jahr als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig? Diese Frage muss derzeit durch die Gerichte geklärt werden. Steuerzahler, die eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen oder wollen, sollten die Kosten für das Erststudium auf jeden Fall geltend machen. Mehr für Mitglieder
