Hamburgisches Zweitwohnungssteuergesetz anpassen!
Der Bund der Steuerzahler hat Finanzsenator Dr. Michael Freytag (CDU) in einem Schreiben dazu aufgefordert, sich nunmehr zumindest für eine sozial verträgliche Regelung bei der Zweitwohnungsteuer einzusetzen. Diese Steuer bedeutet für Geringverdiener – vor allem für Studierende – in den meisten Fällen eine soziale Härte. Um dies zu vermeiden, sollte im Hamburgischen Zweitwohnungssteuergesetz festgeschrieben werden, dass in diesen Fällen die Zweitwohnungsteuer nicht erhoben wird.
Die bayrische Landesregierung hat vor Kurzem eine Regelung eingeführt, wonach Geringverdiener auf Antrag von der Zweitwohnungsteuer befreit werden. Die Einkommensgrenzen liegen hierfür bei 25.000 Euro für Alleinstehende und 33.000 Euro für Verheiratete und Lebenspartner.
Dazu Frank Neubauer, Vorsitzender: „Der Bund der Steuerzahler Hamburg hält eine solche Regelung auch in Hamburg aus sozialen Gründen für geboten, da von der Zweitwohnungsteuer zunehmend Studenten, Auszubildende und ledige Berufstätige mit geringer finanzieller Leistungsfähigkeit belastet werden. Wenn sich der Senat schon nicht zu einer Abschaffung dieser nicht zu rechtfertigenden Steuer durchringen kann, sollte er zumindest dieser kleinen Steuerzahlergruppe in der Wirtschaftskrise entgegen kommen.“
