Bund der Steuerzahler Hamburg - Keine Abwälzung der Spielbank-Besteuerung auf die Steuerzahler!
11.02.2010
Keine Abwälzung der Spielbank-Besteuerung auf die Steuerzahler!
Stellungnahme zur Änderung des Hamburgischen Spielbankgesetzes

Frank Neubauer Der Hamburgischen Bürgerschaft liegt der Senatsentwurf zur Änderung des Hamburgischen Spielbankgesetzes vor, den der Bund der Steuerzahler (BdSt) unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung der Finanzgerichte analysiert hat. Die Ergebnisse wurden den Mitgliedern im Innen- und Haushaltsausschuss in einer Stellungnahme zugesandt:
Eine „systemwidrige Doppelbesteuerung“ der Spielbank-Umsätze durch die Umsatzsteuer und die Spielbankabgabe ist – entgegen der Senatsauffassung – nicht festzustellen. Systemwidrig ist jedoch die Cent-genaue Anrechnung der Spielbankabgabe an die Umsatzbesteuerung. De facto zahlt die Spielbank keine Umsatzsteuer mehr. Diese Pflicht übernimmt der Hamburger Steuerzahler.
Die vom Senat angestrebte Regelung führt zu einer Verrechnung einer Gemeinschaftssteuer mit einer Landesabgabe, die nach Auffassung der herrschenden Meinung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, weil damit in die Steuerautonomie des Bundes eingegriffen wird. Darüber hinaus läuft die Bürgerschaft Gefahr, einen Teil ihrer Budgethoheit in die Hände der Steuergesetzgebung der Bundesregierung zu legen.
„Falls die Umsatzsteuer dem europaweiten Niveau angeglichen werden sollte, sinkt die Hamburger Spielbankabgabe ohne Einflussmöglichkeit der Bürgerschaft. An einer solchen Regelung können unsere Landesvertreter nicht interessiert sein. Wir fordern daher, den Senatsentwurf so nicht zu beschließen“, so Frank Neubauer, Vorsitzender des BdSt Hamburg.
Der Bund der Steuerzahler empfiehlt, zunächst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten, das nach einer mündlichen Verhandlung am 4. März 2010 zu erwarten ist. Behandelt wird die zentrale Frage, ob Umsätze aus Spielbanken und aus gewerblichen Geldspielen überhaupt der Umsatzsteuer unterworfen werden dürfen.
Die komplette Stellungnahme können Sie hier nachlesen.
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