Bund der Steuerzahler Hamburg - Keine kreative Buchführung bei der Stadtbahn-Finanzierung

28.07.2010BdSt-Forderung

Keine kreative Buchführung bei der Stadtbahn-Finanzierung

Stellungnahme des Steuerzahlerbundes

Der Bund der Steuerzahler hat die Finanzierungsplanung für den Bau der Stadtbahn kritisch hinterfragt mit dem Ergebnis, dass die Behördendarstellung, wonach der Hamburgische Landeshaushalt durch den Bau des 1. Teilabschnitts der Stadtbahn (7,7 km) mit „nur“ 57 Mio. Euro belastet werden würde, nicht zutreffend ist. Tatsächlich dürfte die Haushaltsbelastung bei 264 Mio. Euro und damit um ein 4,5-faches höher liegen als von der Behörde kreiert.

Gründe:

1. Die HOCHBAHN soll nach der offiziellen Finanzierungsplanung einen Investitionsanteil von 109 Mio. Euro übernehmen. Die 100-prozentige Tochtergesellschaft der Freien und Hansestadt Hamburg benötigt jedoch seit Jahren einen städtischen Zuschuss, weil regelmäßig negative Betriebsergebnisse erwirtschaftet wurden (zuletzt 58,4 Mio. Euro). Der Steuerzahlerbund sieht daher in der Übernahme eines Teils der Stadtbahn-Investitionen durch die HOCHBAHN einen Ansatz kreativer Buchführung in der Behörde, mit der nach Ankündigung des Ersten Bürgermeisters im Mai eigentlich Schluss sein sollte. Die Investitionen werden nicht etwa aus Eigenmitteln der HOCHBAHN getätigt werden – wie suggeriert wird – sondern über den Verlustausgleich, der aus dem Hamburger Haushalt fließen wird und wegen der Investitionen größer als bisher ausfallen wird.

2. Aus dem Regionalisierungsgesetz sollen für den Stadtbahn-Bau rund 26 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel stehen dem Haushalt bereits heute zur Verfügung und werden zum Beispiel für Lärmschutzmaßnahmen an Bundesautobahnen sowie Bundesstraßen verwendet. Ähnlich ist dies bei den 72 Mio. Euro, die aus dem Entflechtungsgesetz fließen sollen, von denen heute u.a. die Instandsetzung der Bezirksstraßen profitiert. Werden diese Mittel für den Stadtbahn-Bau „umgewidmet“, müssen im Gegenzug andere Haushaltsmittel zur Finanzierung der o.g. Projekte aufgebracht werden, alternativ fielen diese Projekte dem Rotstift zum Opfer. In jedem Fall wird der Hamburger Haushalt in Anspruch genommen.

Darüber hinaus ergeben sich weitere Unsicherheiten, weil die avisierte Bundesförderung in Höhe von 74 Mio. Euro nicht gesichert ist. Insbesondere ist fraglich, ob das Bundesverkehrsministerium Investitionen für ein Projekt zur Verfügung stellt, dass über Jahre hinweg nicht wirtschaftlich betrieben werden kann.

Gegenüber dem Bund der Steuerzahler konnte die Stadtentwicklungsbehörde keine Netzstrecke nennen, ab der mit einem wirtschaftlichen Betrieb der Stadtbahn zu rechnen sei. Stattdessen wurde erklärt, das Zielnetz sei auf einen wirtschaftlichen Betrieb ausgerichtet. Dies bedeutet, dass mindestens 52 Streckenkilometer nötig sind, bis sich die Stadtbahn rechnet. Bis dahin entsteht ein jährliches Defizit, das aus dem Betriebshaushalt der HOCHBAHN ausgeglichen werden muss, was wiederum zu einem höheren Zuschuss aus dem Landeshaushalt führt. Wie hoch dieser Verlustausgleich allein für den Betrieb der ersten Teilstrecke sein wird, konnte die Behörde auch nach mehrmaligem Nachfragen nicht mitteilen.

Nach dem finanziellen Desaster bei der Elbphilharmonie fordert der Bund der Steuerzahler die Bürgerschaftsabgeordneten auf, dieses Mal gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu prüfen, ob sich Hamburg die Stadtbahn bei der gegenwärtigen Haushaltslage wirklich leisten kann.

„Es gibt eine Reihe sachlicher Gründe, die für den Bau der Stadtbahn sprechen“, so Frank Neubauer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler. „Der vorgestellte Finanzierungsplan beantwortet aber keine der zentralen Fragen: Wann rechnet sich die Stadtbahn und was müssen die Steuerzahler bis dahin zum Verlustausgleich beisteuern? Außerdem erwartet der Hamburger Steuerzahler vor einem Startschuss zur Stadtbahn zuverlässige Angaben über die Kosten des Gesamtprojekts (1,6 Mrd. Euro plus X ??). Hier darf sich die Bürgerschaft nicht aus der Verantwortung stehlen.“
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