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22.04.2009Zukunftsfähigkeit sichern!
Paragraf 23 der Landeshaushaltsordnung (LHO) definiert Zuwendungen als Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Leistungen an Stellen außerhalb der städtischen Verwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke. Diese Ausgaben dürfen nur dann getätigt werden, wenn die Freie und Hansestadt Hamburg ein erhebliches Interesse an deren Erfüllung durch solche Einrichtungen und Organisationen (in der Regel Vereine, Stiftungen, Unternehmen) hat und dieses Interesse ohne Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann.
Obwohl die Anzahl der einzelnen Zuwendungen von 2001 bis 2006 sank, stieg ihr Gesamtvolumen um 18,7 Prozent an, absolut von 717 Mio. Euro auf 851 Mio. Euro. Aus dem Entwurf des Doppelhaushalts 2009/2010 geht zudem hervor, dass die Zuwendungen aus dem Betriebshaushalt zwar in 2009 gegenüber dem Vorjahr um fast 10 Prozent sinken, doch bereits 2010 sollen die Ausgaben wieder um 4,5 Prozent steigen.
Defizite im Zuwendungswesen beseitigen
Bei näherem Hinsehen lassen sich im Finanzbericht 18 neue Haushaltstitel und Förderbereiche erkennen. Insgesamt werden die neuen Maßnahmen jährliche Zahlungen in Höhe von rund 10 Mio. Euro aus dem Betriebshaushalt nach sich ziehen. Damit liefert der Senat ein weiteres Mal den Beweis dafür, dass im Zuwendungswesen nur gespart wird, damit an anderer Stelle Geld ausgegeben werden kann.
Im Folgenden soll anhand von drei Schwerpunkten aufgezeigt werden, dass auch der Zuwendungsbereich ein erhebliches Zukunftspotenzial in sich birgt, sofern sich die Politik zu strukturellen Änderungen durchringen kann.
Der Bund der Steuerzahler hat die Zuwendungsberichte näher untersucht und auch die Berichte des Landesrechnungshofes ausgewertet und dabei zwei grundlegende Fehlentwicklungen im Hamburger Zuwendungswesen aufgedeckt:
1. ein Wettbewerb zwischen privaten Initiativen um die Erledigung staatlicher Aufgaben findet kaum statt und
2. eine kritische Evaluation der einzelnen Förderung sowie des gesamten Zuwendungsverfahrens fehlt fast komplett.
Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler müssen diese Defizite unverzüglich beseitigt werden. Einen Ausweg bietet das Vergabeverfahren für Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds, das mit dem Hamburgischen Zuwendungsrecht fast identisch ist, aber vor der Bewilligung ein wettbewerbsorientiertes Interessenbekundungsverfahren und nach Ablauf der Förderung schärfere Anforderungen an die Erfolgskontrolle stellt.
Der Bund der Steuerzahler schlägt vor, das Zuwendungsrecht in Hamburg unter Bezugnahme auf die Vergaberichtlinien der ESF-Mittel anzupassen.
- In einem ersten Schritt gibt die Politik Bedarfe vor, die von den Fachbehörden in Leistungsbeschreibungen konkretisiert werden. Das heißt: Die Stadt definiert jene Aufgaben, die in ihrem Interesse erledigt werden sollen.
- Daraufhin können private Initiativen Angebote einreichen, die insbesondere Auskünfte darüber enthalten müssen, wie mit welchem Mitteleinsatz die jeweilige Aufgabe erledigt werden kann.
- Schließlich erteilt die Fachbehörde demjenigen Angebot den Zuschlag, das die zuvor definierte Aufgabe am effizientesten (d.h. möglichst mit wenig Mitteleinsatz bei wirkungsvollster Erledigung) erfüllen kann.
- Nach Ablauf der Förderung wird dieselbe einer intensiven Erfolgskontrolle (Evaluation) unterzogen.
Die Vorteile dieser Methode liegen auf der Hand:
- Die Entscheidung darüber, welche staatlichen Aufgaben auf Private übertragen werden liegt bei der Politik und nicht wie bisher bei der Verwaltung.
- Darüber hinaus findet unter den Bewerbern ein Wettbewerb statt, der zu erheblichen Minderausgaben führen kann. Wie das Vergabeverfahren um die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds der Jahre 2007 bis 2013 bewies, verdrängten zahlreiche neue Initiativen die traditionellen Projektträger, weil sie die ausgeschriebenen Leistungen effektiver erledigen konnten.
- Des Weiteren sorgen das Vergabeverfahren und die Evaluation der Förderung für mehr Transparenz im Zuwendungswesen und schafft Vertrauen in politisches (wie auch verwaltungstechnisches) Handeln.
Abschaffung der Kleinstbetragsförderung
Im Jahr 2002 wurden 968 Zuwendungen mit einem Einzelvolumen von unter 1.000 Euro vergeben, im Jahr 2006 waren es 725 Zuwendungen. Darunter waren zahlreiche Einzelzuwendungen mit einem nur zweistelligen Volumen, zum Beispiel 13 Euro an eine natürliche Person als Verdienstausfallentschädigung.
Das Vergabeverfahren für Zuwendungen ist zeit- und arbeitsaufwändig und rechtfertigt nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler keinesfalls die Zahlung von Kleinstbeiträgen, für die ein Verwaltungsaufwand nötig ist, der den Förderbetrag um ein Vielfaches übersteigt. Hier sind private Sponsoren gefragt. Der Steuerzahlerbund plädiert deshalb dafür, die so genannte Kleinstbetragsförderung mit Fördervolumina von jeweils bis zu 1.000 Euro grundsätzlich abzuschaffen.
Umstellung der Kulturförderung
Die Förderung von Kunst- und Kulturprojekten zeichnet sich in Hamburg durch eine hohe Abhängigkeit der Kulturschaffenden vom staatlichen Geldgeber ab, gemeinhin wird der Kulturlandschaft eine zu hohe Politisierung unterstellt. Darüber hinaus wird in diesem Bereich seit Jahren das immer Gleiche gefördert, obwohl sich der Kulturbetrieb wie kein anderer Zuwendungsbereich den Maximen von Wandel und Erneuerung verpflichtet sieht. Nur eine lebendige, mutige und kreative Kultur ist attraktiv und sichert Aufmerksamkeit, mithin Besucher.
Der Bund der Steuerzahler schlägt daher eine Entpolitisierung der Hamburger Kulturlandschaft durch die Einführung eines Kulturförderungsmodells nach niederländischem Vorbild vor. Im Mittelpunkt der niederländischen Kulturpolitik steht ein so genannter Kulturplan, der für vier Jahre die kulturpolitischen Ziele festschreibt. Ein von der Politik unabhängiger Kulturrat entscheidet auf der Grundlage dieses Kulturplans, welche Institutionen aus öffentlichen Mitteln gefördert werden. Abgesehen von einigen national bedeutenden Kultureinrichtungen, deren Finanzierung auf Dauer gesichert ist, werden alle Kultureinrichtungen, die öffentliche Fördergelder erhalten, einer eingehenden Evaluation unterzogen. Danach wird entschieden, welche Einrichtungen welche Mittel während der nächsten vier Jahre erhalten, allerdings auch mit der Zusicherung, in dieser Zeit keine Kürzungen erwarten zu müssen.
Das führt dazu, dass Einrichtungen, deren Arbeit nicht mehr überzeugen kann, nach Ablauf der Förderperiode automatisch aus der Förderung herausfallen bzw. deren Förderung gemindert wird und neue Einrichtungen, deren Konzepte überzeugen, gute Chancen auf eine erstmalige Förderung haben. Dies bewirkt auch, dass Kultureinrichtungen von sich aus frühzeitig Reformmaßnahmen ergreifen, um auch während der Periode des nächsten Kulturplans noch förderwürdig zu erscheinen. Neben der „direkten Kulturförderung“* von Einrichtungen mit zentraler Bedeutung für die Stadt könnte also die Schaffung einer „indirekten Kulturförderung“** mithilfe eines unabhängigen Kulturrats eine Entpolitisierung, mithin eine Modernisierung der Kunst- und Kulturlandschaft der Hansestadt bewirken und für mehr Transparenz im Zuwendungsdschungel der Kulturbehörde sorgen.
Mit der Umsetzung dieser Vorschläge könnte das Ausgabenvolumen im Zuwendungsbereich um mindestens 10 Prozent, also rund 100 Mio. Euro, gesenkt werden.
* Hierzu zählen nach Auffassung des Steuerzahlerbundes ein Museum, das als zentraler Ausstellungsort der städtischen Kulturgüter dienen kann, die öffentlichen Bücherhallen, die KZ Gedenkstätte Neuengamme, die Stiftung Hamburg Musik gGmbH, ein städtisches Theater sowie die staatlichen Orchester (inkl. Hamburger Jugendorchester). Lt. Haushaltsplan 2009/10 würden sich die jährlichen Ausgaben auf rund 110 Mio. Euro belaufen.
** Hierzu zählen nach Auffassung des Steuerzahlerbundes alle übrigen Zuwendungen aus den Kapiteln 3720 (Allgemeine Kulturförderung), 3800 (Museen) und 3920 (Musik und Theater) sowie die Film- und Filmfestförderung. Lt. Haushaltsplan 2009/10 beliefen sich die jährlichen Zuwendungsausgaben auf rund 79 Mio. Euro. Hierfür sollten rund 50 Mio. Euro für die „indirekte Kulturförderung“ zur Verfügung gestellt werden.
Konsolidierung im Bereich staatlicher Zuwendungen
Obwohl die Anzahl der einzelnen Zuwendungen von 2001 bis 2006 sank, stieg ihr Gesamtvolumen um 18,7 Prozent an, absolut von 717 Mio. Euro auf 851 Mio. Euro. Aus dem Entwurf des Doppelhaushalts 2009/2010 geht zudem hervor, dass die Zuwendungen aus dem Betriebshaushalt zwar in 2009 gegenüber dem Vorjahr um fast 10 Prozent sinken, doch bereits 2010 sollen die Ausgaben wieder um 4,5 Prozent steigen.
Defizite im Zuwendungswesen beseitigen
Bei näherem Hinsehen lassen sich im Finanzbericht 18 neue Haushaltstitel und Förderbereiche erkennen. Insgesamt werden die neuen Maßnahmen jährliche Zahlungen in Höhe von rund 10 Mio. Euro aus dem Betriebshaushalt nach sich ziehen. Damit liefert der Senat ein weiteres Mal den Beweis dafür, dass im Zuwendungswesen nur gespart wird, damit an anderer Stelle Geld ausgegeben werden kann.
Im Folgenden soll anhand von drei Schwerpunkten aufgezeigt werden, dass auch der Zuwendungsbereich ein erhebliches Zukunftspotenzial in sich birgt, sofern sich die Politik zu strukturellen Änderungen durchringen kann.
Der Bund der Steuerzahler hat die Zuwendungsberichte näher untersucht und auch die Berichte des Landesrechnungshofes ausgewertet und dabei zwei grundlegende Fehlentwicklungen im Hamburger Zuwendungswesen aufgedeckt:
1. ein Wettbewerb zwischen privaten Initiativen um die Erledigung staatlicher Aufgaben findet kaum statt und
2. eine kritische Evaluation der einzelnen Förderung sowie des gesamten Zuwendungsverfahrens fehlt fast komplett.
Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler müssen diese Defizite unverzüglich beseitigt werden. Einen Ausweg bietet das Vergabeverfahren für Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds, das mit dem Hamburgischen Zuwendungsrecht fast identisch ist, aber vor der Bewilligung ein wettbewerbsorientiertes Interessenbekundungsverfahren und nach Ablauf der Förderung schärfere Anforderungen an die Erfolgskontrolle stellt.
Der Bund der Steuerzahler schlägt vor, das Zuwendungsrecht in Hamburg unter Bezugnahme auf die Vergaberichtlinien der ESF-Mittel anzupassen.
- In einem ersten Schritt gibt die Politik Bedarfe vor, die von den Fachbehörden in Leistungsbeschreibungen konkretisiert werden. Das heißt: Die Stadt definiert jene Aufgaben, die in ihrem Interesse erledigt werden sollen.
- Daraufhin können private Initiativen Angebote einreichen, die insbesondere Auskünfte darüber enthalten müssen, wie mit welchem Mitteleinsatz die jeweilige Aufgabe erledigt werden kann.
- Schließlich erteilt die Fachbehörde demjenigen Angebot den Zuschlag, das die zuvor definierte Aufgabe am effizientesten (d.h. möglichst mit wenig Mitteleinsatz bei wirkungsvollster Erledigung) erfüllen kann.
- Nach Ablauf der Förderung wird dieselbe einer intensiven Erfolgskontrolle (Evaluation) unterzogen.
Die Vorteile dieser Methode liegen auf der Hand:
- Die Entscheidung darüber, welche staatlichen Aufgaben auf Private übertragen werden liegt bei der Politik und nicht wie bisher bei der Verwaltung.
- Darüber hinaus findet unter den Bewerbern ein Wettbewerb statt, der zu erheblichen Minderausgaben führen kann. Wie das Vergabeverfahren um die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds der Jahre 2007 bis 2013 bewies, verdrängten zahlreiche neue Initiativen die traditionellen Projektträger, weil sie die ausgeschriebenen Leistungen effektiver erledigen konnten.
- Des Weiteren sorgen das Vergabeverfahren und die Evaluation der Förderung für mehr Transparenz im Zuwendungswesen und schafft Vertrauen in politisches (wie auch verwaltungstechnisches) Handeln.
Abschaffung der Kleinstbetragsförderung
Im Jahr 2002 wurden 968 Zuwendungen mit einem Einzelvolumen von unter 1.000 Euro vergeben, im Jahr 2006 waren es 725 Zuwendungen. Darunter waren zahlreiche Einzelzuwendungen mit einem nur zweistelligen Volumen, zum Beispiel 13 Euro an eine natürliche Person als Verdienstausfallentschädigung.
Das Vergabeverfahren für Zuwendungen ist zeit- und arbeitsaufwändig und rechtfertigt nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler keinesfalls die Zahlung von Kleinstbeiträgen, für die ein Verwaltungsaufwand nötig ist, der den Förderbetrag um ein Vielfaches übersteigt. Hier sind private Sponsoren gefragt. Der Steuerzahlerbund plädiert deshalb dafür, die so genannte Kleinstbetragsförderung mit Fördervolumina von jeweils bis zu 1.000 Euro grundsätzlich abzuschaffen.
Umstellung der Kulturförderung
Die Förderung von Kunst- und Kulturprojekten zeichnet sich in Hamburg durch eine hohe Abhängigkeit der Kulturschaffenden vom staatlichen Geldgeber ab, gemeinhin wird der Kulturlandschaft eine zu hohe Politisierung unterstellt. Darüber hinaus wird in diesem Bereich seit Jahren das immer Gleiche gefördert, obwohl sich der Kulturbetrieb wie kein anderer Zuwendungsbereich den Maximen von Wandel und Erneuerung verpflichtet sieht. Nur eine lebendige, mutige und kreative Kultur ist attraktiv und sichert Aufmerksamkeit, mithin Besucher.
Der Bund der Steuerzahler schlägt daher eine Entpolitisierung der Hamburger Kulturlandschaft durch die Einführung eines Kulturförderungsmodells nach niederländischem Vorbild vor. Im Mittelpunkt der niederländischen Kulturpolitik steht ein so genannter Kulturplan, der für vier Jahre die kulturpolitischen Ziele festschreibt. Ein von der Politik unabhängiger Kulturrat entscheidet auf der Grundlage dieses Kulturplans, welche Institutionen aus öffentlichen Mitteln gefördert werden. Abgesehen von einigen national bedeutenden Kultureinrichtungen, deren Finanzierung auf Dauer gesichert ist, werden alle Kultureinrichtungen, die öffentliche Fördergelder erhalten, einer eingehenden Evaluation unterzogen. Danach wird entschieden, welche Einrichtungen welche Mittel während der nächsten vier Jahre erhalten, allerdings auch mit der Zusicherung, in dieser Zeit keine Kürzungen erwarten zu müssen.
Das führt dazu, dass Einrichtungen, deren Arbeit nicht mehr überzeugen kann, nach Ablauf der Förderperiode automatisch aus der Förderung herausfallen bzw. deren Förderung gemindert wird und neue Einrichtungen, deren Konzepte überzeugen, gute Chancen auf eine erstmalige Förderung haben. Dies bewirkt auch, dass Kultureinrichtungen von sich aus frühzeitig Reformmaßnahmen ergreifen, um auch während der Periode des nächsten Kulturplans noch förderwürdig zu erscheinen. Neben der „direkten Kulturförderung“* von Einrichtungen mit zentraler Bedeutung für die Stadt könnte also die Schaffung einer „indirekten Kulturförderung“** mithilfe eines unabhängigen Kulturrats eine Entpolitisierung, mithin eine Modernisierung der Kunst- und Kulturlandschaft der Hansestadt bewirken und für mehr Transparenz im Zuwendungsdschungel der Kulturbehörde sorgen.
Mit der Umsetzung dieser Vorschläge könnte das Ausgabenvolumen im Zuwendungsbereich um mindestens 10 Prozent, also rund 100 Mio. Euro, gesenkt werden.
* Hierzu zählen nach Auffassung des Steuerzahlerbundes ein Museum, das als zentraler Ausstellungsort der städtischen Kulturgüter dienen kann, die öffentlichen Bücherhallen, die KZ Gedenkstätte Neuengamme, die Stiftung Hamburg Musik gGmbH, ein städtisches Theater sowie die staatlichen Orchester (inkl. Hamburger Jugendorchester). Lt. Haushaltsplan 2009/10 würden sich die jährlichen Ausgaben auf rund 110 Mio. Euro belaufen.
** Hierzu zählen nach Auffassung des Steuerzahlerbundes alle übrigen Zuwendungen aus den Kapiteln 3720 (Allgemeine Kulturförderung), 3800 (Museen) und 3920 (Musik und Theater) sowie die Film- und Filmfestförderung. Lt. Haushaltsplan 2009/10 beliefen sich die jährlichen Zuwendungsausgaben auf rund 79 Mio. Euro. Hierfür sollten rund 50 Mio. Euro für die „indirekte Kulturförderung“ zur Verfügung gestellt werden.



