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22.04.2009Zukunftsfähigkeit sichern!
Die Hamburgische Bürgerschaft besteht zurzeit aus 121 Abgeordneten. Unsere Recherchen haben ergeben, dass Hamburg politisch „überrepräsentiert“ ist. Rein statistisch betrachtet entfällt bundesweit ein Abgeordneter eines Landesparlamentes auf 45.249 Einwohner. Im mit Hamburg vergleichbaren Stadtstaat Berlin ist ein Abgeordneter für 22.928 Einwohner „zuständig“. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entfallen 14.633 Einwohner auf einen Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft.
So würde die Repräsentation der Hamburgerinnen und Hamburger in einer Bürgerschaft mit 72 Abgeordneten ausreichen. Auf jeden Bezirk entfallen bei einer rein rechnerischen Auswertung zurzeit 17 Bürgerschaftsabgeordnete. Für den bevölkerungsreichsten Bezirk Wandsbek ergibt sich daher eine Repräsentationsdichte von 24.239 Einwohnern auf einen Bürgerschaftsabgeordneten. Legt man diese Dichte um auf die übrigen Bezirke würde sich die Bürgerschaft aus insgesamt 72 Abgeordneten zusammensetzen (vgl. Tabelle 5).
Bei Ausgaben für 121 Bürgerschaftsabgeordnete von rd. 10,4 Mio. Euro ergäbe sich eine Reduzierung der Aufwendungen bei 72 Abgeordneten um schätzungsweise 4 Mio. Euro, mithin rund 40 Prozent. Zudem ist das Bürgerschaftspräsidium mit 4 Vize-Präsidenten überbesetzt. Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler reichen zwei Vize-Präsidenten aus, was einer Kostenentlastung von rund 250.000 Euro pro Wahlperiode entspräche.
Darüber hinaus würden bei einer kleineren Bürgerschaft auch die Verwaltungskosten für das Landesparlament zurückgehen. Im Vergleich zu den anderen beiden Stadtstaaten Bremen (22.270 Euro) und Berlin (27.890 Euro) ist auffällig, dass Hamburg mit Verwaltungskosten von 28.421 Euro je Abgeordneten (2006) die höchsten Ausgaben tätigt.

(pixelio.de/Cekora) Auch auf der Ebene der Bezirksversammlungen gibt es Zukunftspotenzial. Bei Zugrundelegung der Repräsentationsdichte der Wandsbeker Bezirksversammlung könnte die Anzahl der Abgeordneten der sieben Bezirksversammlungen von derzeit insgesamt 361 auf 245 reduziert werden.

Anfang 2009 hat die Kommission „Bezirks-Diäten“ ihren Vorschlag zur Neuregelung der Zahlungen an Fraktionen und Abgeordnete der Bezirksversammlungen vorgelegt. Zurzeit berät die Bürgerschaft über eine Anpassung. Der Bund der Steuerzahler hat hierzu mehrfach Stellung bezogen und eigene Vorschläge unterbreitet.
Bei einer Umsetzung unserer Vorschläge (u.a. 245 Bezirksabgeordnete bei 315 Euro monatliche Aufwandsentschädigung) entstünden gegenüber den Vorschlägen der Kommission, die mit 5,1 Mio. Euro jährlich zu Buche schlügen, Kosten von jährlich nur rund 3,3 Mio. Euro, als rund 1,8 Mio. Euro weniger.
Insgesamt könnten die Kosten der politischen Repräsentation um etwa 7 Mio. Euro jährlich gesenkt werden.
Hamburgischer Behördenzuschnitt
Die Kosten der politischen Führung lassen sich auch dadurch begrenzen, wenn die Zahl der Senatsbehörden von derzeit neun (ohne Senatskanzlei) auf künftig sieben verringert würde. So könnten beispielsweise die bislang eigenständige Senatsbehörde für Schule und Berufsbildung mit der Behörde Wissenschaft und Forschung zu einer einheitlichen Bildungsbehörde zusammengefasst werden. Die Kulturbehörde könnte als nicht eigenständiges Senatsamt der Senatskanzlei und der Bereich Sport und Medien ggf. dem Innensenator zugeordnet werden. Ein Vergleich zeigt, dass die Stadtstaaten Berlin und Bremen mit acht bzw. sechs Senatsbehörden auskommen und die Kulturbehörden dort dem Ersten Bürgermeister bzw. Regierenden Bürgermeister unterstellt sind.
Kosten der politischen Repräsentation und Führung senken
So würde die Repräsentation der Hamburgerinnen und Hamburger in einer Bürgerschaft mit 72 Abgeordneten ausreichen. Auf jeden Bezirk entfallen bei einer rein rechnerischen Auswertung zurzeit 17 Bürgerschaftsabgeordnete. Für den bevölkerungsreichsten Bezirk Wandsbek ergibt sich daher eine Repräsentationsdichte von 24.239 Einwohnern auf einen Bürgerschaftsabgeordneten. Legt man diese Dichte um auf die übrigen Bezirke würde sich die Bürgerschaft aus insgesamt 72 Abgeordneten zusammensetzen (vgl. Tabelle 5).
Bei Ausgaben für 121 Bürgerschaftsabgeordnete von rd. 10,4 Mio. Euro ergäbe sich eine Reduzierung der Aufwendungen bei 72 Abgeordneten um schätzungsweise 4 Mio. Euro, mithin rund 40 Prozent. Zudem ist das Bürgerschaftspräsidium mit 4 Vize-Präsidenten überbesetzt. Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler reichen zwei Vize-Präsidenten aus, was einer Kostenentlastung von rund 250.000 Euro pro Wahlperiode entspräche.
Darüber hinaus würden bei einer kleineren Bürgerschaft auch die Verwaltungskosten für das Landesparlament zurückgehen. Im Vergleich zu den anderen beiden Stadtstaaten Bremen (22.270 Euro) und Berlin (27.890 Euro) ist auffällig, dass Hamburg mit Verwaltungskosten von 28.421 Euro je Abgeordneten (2006) die höchsten Ausgaben tätigt.
(pixelio.de/Cekora) Auch auf der Ebene der Bezirksversammlungen gibt es Zukunftspotenzial. Bei Zugrundelegung der Repräsentationsdichte der Wandsbeker Bezirksversammlung könnte die Anzahl der Abgeordneten der sieben Bezirksversammlungen von derzeit insgesamt 361 auf 245 reduziert werden.
Anfang 2009 hat die Kommission „Bezirks-Diäten“ ihren Vorschlag zur Neuregelung der Zahlungen an Fraktionen und Abgeordnete der Bezirksversammlungen vorgelegt. Zurzeit berät die Bürgerschaft über eine Anpassung. Der Bund der Steuerzahler hat hierzu mehrfach Stellung bezogen und eigene Vorschläge unterbreitet.Bei einer Umsetzung unserer Vorschläge (u.a. 245 Bezirksabgeordnete bei 315 Euro monatliche Aufwandsentschädigung) entstünden gegenüber den Vorschlägen der Kommission, die mit 5,1 Mio. Euro jährlich zu Buche schlügen, Kosten von jährlich nur rund 3,3 Mio. Euro, als rund 1,8 Mio. Euro weniger.
Insgesamt könnten die Kosten der politischen Repräsentation um etwa 7 Mio. Euro jährlich gesenkt werden.
Hamburgischer Behördenzuschnitt
Die Kosten der politischen Führung lassen sich auch dadurch begrenzen, wenn die Zahl der Senatsbehörden von derzeit neun (ohne Senatskanzlei) auf künftig sieben verringert würde. So könnten beispielsweise die bislang eigenständige Senatsbehörde für Schule und Berufsbildung mit der Behörde Wissenschaft und Forschung zu einer einheitlichen Bildungsbehörde zusammengefasst werden. Die Kulturbehörde könnte als nicht eigenständiges Senatsamt der Senatskanzlei und der Bereich Sport und Medien ggf. dem Innensenator zugeordnet werden. Ein Vergleich zeigt, dass die Stadtstaaten Berlin und Bremen mit acht bzw. sechs Senatsbehörden auskommen und die Kulturbehörden dort dem Ersten Bürgermeister bzw. Regierenden Bürgermeister unterstellt sind.