Mehr Effizienz im Verwaltungshandeln!
Um zu verdeutlichen, dass es strukturelle Fehlentscheidungen von Verwaltung und Politik gab und gibt, wurden die Jahresberichte des Landesrechnungshofes von 1998 bis 2008 nach bezifferten Verschwendungsfällen untersucht und sechs Verschwendungskategorien zugeordnet (siehe Tabelle). Durch diese Analyse musste ein beziffertes Verschwendungsvolumen in Höhe von 424,8 Mio. Euro festgestellt werden. Außen vor gelassen wurden alle Fälle, die der Rechnungshof nicht beziffert hat und jene Fälle, die der Steuerzahlerbund oder die Medien recherchierten. Diese Gruppe ist bei Weitem größer als die für diese Rechnung untersuchten 165 Fälle.
Der Rechnungshof prüft die öffentliche Haushaltsführung nur stichprobenweise und zeitlich ohne Kontinuität. Die Ergebnisse sind in ihrem Verschwendungsvolumen also nicht repräsentativ. Zwar ist das Kollegium der Rechnungshofdirektoren zurückhaltend mit Schätzungen über das wahre Ausmaß staatlicher Verschwendung. Dass es höher liegt als das von ihm jährlich ermittelte Ausmaß, wird hingegen nicht bestritten.
Insgesamt ist es nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler möglich, durch mehr Effizienz im Verwaltungshandeln, aber auch durch eine kaufmännisch konservative Kostenrechnung vor verbindlichen Entscheidungen durch Senat und Bürgerschaft, den Hamburger Haushalt jährlich um Ausgaben in Höhe von 2 Prozent des Haushaltsvolumens zu entlasten, was einem Volumen von rund 215 Mio. Euro entspräche.



