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Kürzlich wurde der Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen neu geregelt. Schulgeldzahlungen an Schulen in freier Trägerschaft oder überwiegend privat finanzierten Schulen für Kinder, für die Anspruch auf den Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld besteht, können zu 30 Prozent als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Mehr für Mitglieder
Welches Kind bei einem Kindergeldberechtigten erstes, zweites, drittes oder weiteres Kind ist, richtet sich grundsätzlich nach der Reihenfolge der Geburten. Nun mag man meinen, es ist egal, ob man nun für das erste Kind 184 Euro im Monat und für das dritte Kind 190 Euro im Monat erhält oder umgekehrt. Dem ist jedoch nicht so! Denn in der Reihenfolge der Kinder zählen auch diejenigen Kinder mit, für die der Berechtigte kein Kindergeld erhalten kann, weil es einem anderen Elternteil vorrangig zusteht. In diesem Fall spricht man von sogenannten „Zählkindern“. Mehr für Mitglieder
Sind typische Erststudienkosten, also direkt im Anschluss nach dem Abitur, dem Wehrdienst, dem Zivildienst oder einem sozialen Jahr als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig? Diese Frage muss derzeit durch die Gerichte geklärt werden. Steuerzahler, die eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen oder wollen, sollten die Kosten für das Erststudium auf jeden Fall geltend machen. Mehr für Mitglieder
Häufig wird der Jahreswechsel genutzt, um Belege, Quittungen und Rechnungen zu ordnen. Dabei sollte nicht alles, was sich über die Jahre angesammelt hat, blindlings weggeworfen werden. Allzu großer Ordnungsinn kann sich rächen, denn eine Reihe von Belegen müssen für das Finanzamt aufbewahrt werden. Mehr für Mitglieder
Die steuerliche Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge wurde ausgeweitet. Für Steuerzahler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöht sich die Riester-Grundzulage einmalig um einen Betrag von 200 Euro (sogenannter Berufseinsteigerbonus), wenn sie einen entsprechenden Riester-Vertrag abschließen.
Familien mit Kindern haben die Möglichkeit, Vermögen zu verteilen und somit die Freibeträge der Kinder steueroptimal zu nutzen. Der Bund der Steuerzahler hat berechnet, dass Kinder im Jahr 2009 Kapitalerträge in Höhe von 8.671 Euro steuerfrei einnehmen können, wenn sie keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte erzielen. Im Jahr 2010 steigt dieser Betrag sogar auf 8.841 Euro. Bei der Übertragung von Vermögen, um diesen steuerlich freigestellten Betrag auszunutzen, gilt jedoch einiges zu beachten: Mehr für Mitglieder
Unfall auf dem Weg zur Arbeit
Kosten sind steuerlich absetzbarMit der Einführung der alten Rechtslage zur Pendlerpauschale sind auch Unfallkosten, die auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen, wieder steuerlich abzugsfähig. Die jüngst veröffentlichte Verwaltungsanweisung des Bundesministerium der Finanzen vom 31. August 2009 stellt dies nun noch einmal ausdrücklich klar. Mehr für Mitglieder
Zum neuen Schuljahr
Die Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an Privatschulen wurde mit dem Jahressteuergesetz 2009 auf alle Schulen, die innerhalb des EU-/EWR-Raumes liegen, ausgedehnt. Allerdings ist eine Begrenzung von 5.000 Euro im Jahr pro Kind als Sonderausgabenabzug vorgesehen.
Beispiel: Es können maximal 30 Prozent von 16.667 Euro = 5.000 Euro je Kind als Sonderausgaben im Jahr abgezogen werden.
Ferienjobs
Steuern sparen mit der LohnsteuerkarteDie Sommerferien stehen vor der Tür und viele Schüler nutzen die Zeit, um ihr Taschengeld aufzubessern oder um erste Erfahrungen im Arbeitsleben zu sammeln. Unternehmer haben so die Möglichkeit, Bedarfsspitzen im Betrieb flexibel abzudecken. Obwohl die Einnahmen der Schüler meist unter dem Betrag liegen, ab wann Einkommensteuern zu bezahlen sind, werden oft Steuern an das Finanzamt abgeführt. Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass dies nicht sein muss! Mehr für Mitglieder
Abgeltungsteuer
Neue Freistellungsbescheinigungen erforderlich?Mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 gilt ein einheitlicher Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro für Singles und 1.602 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Der bisherige Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 750 Euro und der Werbungskostenpauschbetrag für Kapitalerträge in Höhe von 51 Euro werden im Zuge der Abgeltungsteuer zu einem Betrag zusammengefasst. Mehr für Mitglieder
