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Studien, Stellungnahmen und Kurzanalysen
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(pixelio.de/SHofschläger) Zu unseren Aufgaben gehört nicht nur die kritische Begleitung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung sondern auch, einer zunehmenden Staatsverdrossenheit entgegenzuwirken. Die Erstellung einer Kostenanalyse zur Hamburger Bildungsoffensive war eine Herausforderung und insbesondere im Vorfeld des Volksentscheids am 18. Juli zunehmend schwierig. Die öffentliche Auseinandersetzung ist verengt worden auf die Frage einer zweijährigen Verlängerung der Grundschule und politisch hochstilisiert worden, als gehe es um den Fortbestand unseres Bildungssystems. Mehr dazu
Mehrkosten durch schlechte Verkehrsplanung
Wir fordern: Staukosten senken! ![]()
(pixelio.de/R.Sturm) In Hamburg pendeln pro Tag rund 530.000 Menschen zur Arbeit. Fließender Verkehr hat für sie oberste Priorität, denn Verspätungen durch Staus auf dem Arbeitsweg führen nicht nur zu psychischer Anspannung, die sich negativ auf das Wohlbefinden und auf die Arbeitsleistung auswirken. Staus sind auch die Ursache von vermeidbaren Mehrkosten, die letztendlich zu weniger volkwirtschaftlicher Produktivität und zu niedrigeren Steuereinnahmen führt. Damit kommt dem fließenden Verkehr auf Hamburgs Straßen eine erhebliche Bedeutung zu. Mehr dazu
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(pixelio.de/E.Ochs) In Hamburg gibt es rund 450 Straßen, das Straßennetz beträgt rund 4.000 km. Davon sind rund 550 km als Hauptverkehrsstraßen und rund 3.450 km als Bezirksstraßen gekennzeichnet. In mittlerweile 129 Straßen warnen Hinweisschilder auf Asphaltschäden. Mindestens 20 Autofahrer haben nach Auskunft des Senats bereits Schadenersatzansprüche erhoben. Die Aussichten auf einen Klageerfolg sind zwar gering, doch einzelne Bezirksämter zeigen sich nach Steuerzahler-Recherchen kulant: Vergleiche werden gesucht und ein Teil der Schäden erstattet. Mehr dazu
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(pixelio.de/S.Rossmann) Infolge des Linneweber-Urteils des Europäischen Gerichtshofes (17.02.2005) ist die Hamburger Spielbank seit 6. Mai 2006 verpflichtet, ihre Erträge der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Die Freie und Hansestadt Hamburg verrechnete daraufhin die bereits zuvor eingeführte Spielbankabgabe (70 v.H. des Bruttospielertrages) Cent-genau mit der Umsatzsteuerzahllast. Die nun vom Senat vorgelegte Rechtsgrundlage hat der Steuerzahlerbund kritisch analysiert. Mehr dazu



