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Studien, Stellungnahmen und Kurzanalysen

09.02.2010Spielbank-Gesetz

Stellungnahme der Hamburger Steuerzahler zur Änderung des Spielbank-Gesetzes


(pixelio.de/S.Rossmann)
Infolge des Linneweber-Urteils des Europäischen Gerichtshofes (17.02.2005) ist die Hamburger Spielbank seit 6. Mai 2006 verpflichtet, ihre Erträge der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Die Freie und Hansestadt Hamburg verrechnete daraufhin die bereits zuvor eingeführte Spielbankabgabe (70 v.H. des Bruttospielertrages) Cent-genau mit der Umsatzsteuerzahllast. Die nun vom Senat vorgelegte Rechtsgrundlage hat der Steuerzahlerbund kritisch analysiert. Mehr dazu

17.11.2009

Abweichungsquote bei Steuerschätzungen (2009)

Der Arbeitskreis Steuerschätzung legt zwei Mal im Jahr seine Prognose für die Steuereinnahmen der nächsten Jahre vor. Doch so hochkarätig der Arbeitskreis auch besetzt ist und so fachmännisch seine Mitglieder auch sein mögen, seine Ergebnisse bilden immer nur eine Momentaufnahme ab. Da ausschließlich das jeweils geltende Recht die Grundlage der Berechnung zukünftiger Steuereinnahmen ist, bleiben zahlreiche direkte (Steuererleichterungen und -erhöhungen) und indirekte Faktoren (Aufschwung oder Einbruch der allgemeinen Konjunktur) der mittelfristigen Zukunft auf die Steuerentwicklung unbeachtet. Mehr dazu

20.04.2009

Positionspapier: Zukunftsfähigkeit sichern!


(pixelio.de/A.Dreher)
Hamburg befindet sich in der schwersten Finanz- und Wirtschaftskrise der Nachkriegsgeschichte. Hamburg mit seiner Export orientierten Wirtschaft ist dabei besonders stark betroffen. Zum Supergau für die Finanzkraft der Stadt kann es kommen, wenn sich die durch grenzenlose Selbstüberschätzung und inkompetentes Risikomanagement verursachten Risiken bei der HSH-Nordbank auch nur teilweise verwirklichen sollten: Innerhalb nur weniger Monate sieht sich der Hamburger Steuerzahler im schlimmsten Fall einem finanziellen Risiko in Höhe von 29,5 Milliarden Euro ausgesetzt. Mehr dazu

06.02.2009

Zuschüsse an Fraktionen und Abgeordnete der Bezirksversammlungen


Bezirksamt Altona (pixelio.de/Cekora)
Am 26. Januar 2009 hat die Kommission zur Überprüfung der Entschädigungsleistungen und Zuschüsse an die Fraktionen und Abgeordneten der sieben Hamburger Bezirksversammlungen ihren Bericht der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Bund der Steuerzahler Hamburg ist grundsätzlich für eine Anpassung der Leistungen an Fraktionen und Mitglieder der Bezirksversammlungen. Gleichwohl muss die angespannte Haushaltslage der Freien und Hansestadt Hamburg bei der Bewertung einer angemessenen Anpassung unbedingt berücksichtigt werden. Aus diesen finanziellen Erwägungen heraus halten wir eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen, wie von der Kommission vorgeschlagen, auf 369 Euro monatlich je Bezirksabgeordneten für nicht vertretbar. Nach unserer Auffassung wäre - auch angesichts der finanziellen Rahmenbedingungen - eine moderate Erhöhung von 20 Euro auf 315 Euro pro Monat gerechtfertigt. Unsere Vorschläge zur Neuregelung der Entschädigungsleistungen und eine Stellungnahme zu den Vorschlägen der Kommission haben wir in der im pdf-Format beigefügten 13-seitigen Studie ausführlich dargelegt. Mehr dazu

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