Renten- und Krankenversicherungsbeitrag senken!
BdSt fordert spürbare Entlastung bei SozialabgabenWie die aktuelle Prognose des Schätzerkreises der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zeigt, kann der Beitragssatz in der GRV zum kommenden Jahr von derzeit 19,9 auf 19,6 Prozent reduziert werden; zum Jahr 2013 könnte er sogar auf 19,2 Prozent fallen. Auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kann der allgemeine Beitragssatz zum 1. Januar 2012 reduziert werden. Nach den vom GKV-Schätzerkreis ermittelten Zahlen würde der Gesundheitsfonds am Ende des Jahres eine Liquiditätsreserve anhäufen, die um über 3 Mrd. Euro über ihrem gesetzlich festgelegten Zielwert liegt. Da der Gesundheitsfonds diese Mittel nicht braucht, sollte der Überschuss folgerichtig an die Beitragszahler zurückgegeben werden. Damit wäre zum kommenden Jahr auch in der GKV eine Beitragssatzsenkung von bis zu 0,3 Prozentpunkten auf dann 15,2 Prozent möglich.
Eine Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge um insgesamt 0,6 Prozentpunkte würde bei einem jährlichen Einkommen von 12.000 Euro eine Entlastung in Höhe von 36 Euro bei Arbeitnehmer und Arbeitgeber bewirken. Bei einem jährlichen Einkommen in Höhe von 30.000 Euro würden Arbeitnehmer und Arbeitgeber um jeweils 90 Euro jährlich entlastet werden. Beträgt das Jahreseinkommen 42.000 Euro, ist mit einer Entlastung in Höhe von jeweils 126 Euro für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu rechnen.







