BdSt - Schwarzbuch 2010

Schwarzbuch 2010
28.10.2010Schwarzbuch 2010

Bund der Steuerzahler erstattet Strafanzeige

Schwarzbuch-Fall muss Konsequenzen haben
Der Bund der Steuerzahler hat Strafanzeige gegen das team.arbeit.hamburg (Arge), namentlich gegen den Geschäftsführer, wegen des Verdachts auf Begünstigung gestellt. Es ist das erste Mal in der 60jährigen Geschichte des Verbandes, dass Rechtsmittel im Kampf gegen die Verschwendung von Steuergeld in der Freien und Hansestadt Hamburg eingesetzt werden.

Der dritte Fall ist besonders gravierend und muss Konsequenzen haben. Das team.arbeit.hamburg (Arge) übernimmt die Kosten für Wohnungen von Hartz-IV-Empfängern. Diese haben die Verwaltung in den vergangenen acht Jahren immer wieder darüber informiert, dass die im Mietvertrag angegebene Wohnungsgröße nicht mit der tatsächlichen Größe übereinstimmt und die Verwaltung zu viel an Miete überweist. Schon im Jahr 2002 gab es Missbrauchsfälle, zum Teil unter Beteiligung von Vermietern, die auch heute wieder in der Kritik stehen. Seinerzeit erklärte die Sozialbehörde, dass sie Miet-Betrug mit allen Mitteln bekämpfen wolle. Seither ist offenkundig nichts passiert.

Die Verwaltung hat trotz konkreter Hinweise nichts unternommen, um die zu viel gezahlten Mieten zurückzufordern. Von Seiten der Arge wird angeführt, dass sie kein Eingriffsrecht in das private Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter habe und ihr für eine Überprüfung von Hinweisen auf zu viel gezahlte Mieten keine rechtliche Möglichkeit habe. Diese Auffassung ist abwegig.

Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler Hamburg ergibt sich ein Prüfungsrecht der Arge aus der Qualitätsprüfung, die das team.arbeit.hamburg vorzunehmen hat, wenn es die Angemessenheit eines Mietpreises beurteilen muss. Aus dem Prüfungsrecht wird eine Prüfungspflicht, wenn konkrete Hinweise auf deutlich überhöhte Mieten vorliegen. Weil das team.arbeit.hamburg trotz konkreter Hinweise jahrelang weggeschaut hat, soll die Staatsanwaltschaft überprüfen, inwieweit sich die Verwaltung hier der Begünstigung strafbar gemacht hat.

Frank Neubauer, Vorsitzender: „Der Vorstand des Bundes der Steuerzahler Hamburg hat sich daher entschlossen, Strafanzeige gegen das team.arbeit.hamburg zu stellen.“ Die Strafanzeige ist der Staatsanwaltschaft Hamburg zugestellt worden.

„Wir fordern seit Jahren den Amtsankläger, der gezielt Hinweisen auf Steuergeldverschwendung nachgehen soll. Die Politik hat unsere Forderung bis heute nicht erfüllt. Sie verweist darauf, dass die bestehenden Gesetze ausreichen würden. Das wird sich nun zeigen. Der Bund der Steuerzahler ist jedenfalls in dieser Stadt nicht mehr bereit, der Verschwendung unserer Steuergelder tatenlos zuzuschauen“, so Frank Neubauer.
28.10.2010

Hohe Mieten auf Steuerzahlerkosten

In Hamburg ist Wohnraum knapp und ein sozialer Wohnungsbau findet seit Jahren kaum statt. Bei der Unterbringung von Hartz-IV-Empfängern ist die Stadt daher auf private Anbieter angewiesen. Doch der Immobilienmarkt treibt in der Hansestadt Blüten, für die der Steuerzahler gerade stehen muss: So stellten einige Hartz-IV-Mieter fest, dass ihre Wohnungen im Mietvertrag wesentlich größer angeben wurde als sie tatsächlich waren, zum Teil wurden sie als doppelt so groß angegeben.

Anstatt den Hinweisen nachzugehen und der Verschwendung von Steuergeld Einhalt zu gebieten, erklärte das zuständige team.arbeit.hamburg (ARGE) den Mietern jahrelang, dass rechtlich nichts zu machen sei, weil zulässige Höchstgrenzen bei der Miethöhe eingehalten werden.

Solche Fälle wurden bereits im Jahr 2002 aufgedeckt und unter anderem vom Bund der Steuerzahler kritisiert. Doch die städtische Verwaltung hat nichts verändert – mit teuren Folgen: In bislang 107 recherchierten Fällen wurden jahrelang stark überhöhte Mieten gezahlt. Aufgrund der Verjährungsfrist können davon jedoch nur allenfalls rund 500.000 Euro zurückgefordert werden. Das ganze Ausmaß des Schadens wird zurzeit von der Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt. Das Verhalten der Hamburger Sozialbehörde und der zuständigen ARGE wirft die Frage auf, ob sich die Stadt der Begünstigung zum Betrug schuldig gemacht haben könnte. Eine Antwort darauf wird die Staatsanwaltschaft finden.

Image: Mantas Ruzveltas / FreeDigitalPhotos.net

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28.10.2010Reaktion auf Strafanzeige

Hinz&Kunzt begrüßt Strafanzeige des Bundes der Steuerzahler

Hamburg, 28.10.2010 - Der Bund der Steuerzahler Hamburg hat heute Strafanzeige wegen des Verdachts der Begünstigung gegen team.arbeit.hamburg gestellt. Der Vorwurf: Die Hartz-IV-Behörde habe trotz konkreter Hinweise jahrelang überhöhte Mietzahlungen für Hilfeempfänger an private Vermieter geleistet. Hinz&Kunzt-Chefredakteurin Birgit Müller: "Wir begrüßen die Strafanzeige des Bundes der Steuerzahler, weil wir die Einschätzung teilen, dass die Behörde jahrelang bewusst weggeschaut hat." Mehr dazu

28.10.2010

Neues Kreuzfahrtterminal in der Kritik

Der Kreuzfahrttourismus boomt und der Hamburger Hafen ist Anlaufpunkt zahlreicher schwimmender Hotels. Deren Abfertigung ist von den zwei bestehenden Anlegestellen am Cruise Center kaum noch zu bewältigen. Deshalb entschied der Senat im Jahr 2007 zu Recht die Errichtung eines zweiten Kreuzfahrtterminals. Doch das Vorhaben wurde nicht etwa von der städtischen Bauverwaltung in der Stadtentwicklungsbehörde detailliert geprüft, geplant und die Ergebnisse dann zusammengefasst, damit die Hamburgische Bürgerschaft eine fundierte Entscheidung für oder gegen die Errichtung des Terminals treffen und die nötigen Steuergelder bereitstellen konnte. Vielmehr wurde ein öffentliches Unternehmen gegründet, das mit 12,4 Mio. Euro ausgestattet wurde und dessen Aufgaben die Errichtung und der Betrieb dieser Anlegestelle sein sollten. Damit wollte der Senat externen Sachverstand und privates Kapital in das Projekt einbinden, um möglichst schnell eine Wirtschaftlichkeit des Vorhabens sicherzustellen.

Der Sachverstand kam dann unter anderem in Gestaltung einer Wohnungsbaugesellschaft, die mittels Geschäftsbesorgungsvertrag alle laufenden Verwaltungsaufgaben erledigen sollte und dafür jährlich 300.000 Euro aus den Projektmitteln erhielt. Zwei kritische Punkte hätten zu denken geben müssen: Zum einen gehörte die Gesellschaft zu 100 Prozent der Freien und Hansestadt Hamburg, weshalb von externem Sachverstand nicht die Rede sein konnte. Zum anderen wurden der Gesellschaft von der Stadt beleihungsfähige Grundstücke kostenfrei zur Verfügung gestellt, weshalb private Investoren nach EU-Recht gar nicht beteiligt werden durften. Doch die Bedenken, die auch die Opposition im parlamentarischen Beratungsgang vorgetragen hatten, wurden von der seinerzeit mit absoluter Mehrheit ausgestatteten CDU beiseite gewischt – die Fischereihafenentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (FEG) wurde gegründet.


Bestellen
Die Grundlage für die erste Projektplanung war allerdings ein zu kleines Bemessungsschiff, weshalb die FEG diese Pläne verwerfen und neu ausarbeiten musste. Doch die Gesellschaft war sich ihrer Arbeit trotz des von der Politik zugetrauten externen Sachverstands offenbar nicht sicher genug, denn sie bat die Betriebsgesellschaft für das Cruise Center, die Entwurfsplanung kritisch gegenzulesen. Die wurde ursprünglich nicht ins Boot geholt, damit sie sich bei einer Ausweitung ihrer Aufgaben nicht verzettelt, obwohl es sich um teils identische Tätigkeiten gehandelt hätte.

Das Planungschaos hätte wohl vermieden werden können, wenn sich der Senat auf hanseatische Tugenden besonnen und das zusätzliche Kreuzfahrtterminal mit der eigenen Hochbauverwaltung geplant hätte. Dann wäre allerdings die Vorlage der so genannten Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) zwingend erforderlich gewesen, in der alle Informationen zur Errichtung, zum Betrieb und zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens detailliert dargestellt und nachgewiesen werden müssen. Diese konservative Planung soll Planungsfehler minimieren und dazu beitragen, Bauprojekte wirtschaftlich zu errichten. Doch weil die HU-Bau auch kritische Fragen der Opposition provoziert und gerade die bei politisch gewollten Leuchtturmprojekten umgangen werden sollen, nimmt der Trend zur Gründung städtischer Unternehmen zur Realisierung von Bauprojekten in Hamburg zu. Das ist wiederum Auslöser für zum Teil enorme Kostensteigerungen bei öffentlichen Bauprojekten, wie im Fall des zweiten Kreuzfahrtterminals: Hier wird nun 60 Prozent mehr ausgegeben als ursprünglich veranschlagt, also rund 30 Mio. Euro.

Mehr Hintergrundinformationen zum Fall ''Kreuzfahrtterminal'' erhalten Sie hier:

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28.10.2010

Wiederaufbau der Ostbake

Nachdem der Orkan Kyrill die Ostbake auf der Insel Neuwerk im Jahr 2007 zerstört hatte, sollte der Holzturm möglichst schnell wieder aufgebaut werden, denn er sei „unabdingbar erforderlich um sicherzustellen, dass die Wattwanderer und Wattwagen bei auflaufendem Wasser rechtzeitig die Insel Neuwerk erreichen können“, so die Begründung. Weil die angedachte Sponsorenfinanzierung aber mangels Sponsoren nicht zustande kam, sprang die Freie und Hansestadt Hamburg ein, zu dessen Staatsgebiet die Insel seit 700 Jahren gehört. Im Jahr 2009 wurde der Wiederaufbau in die Konjunkturoffensive des Senats integriert, die Bürgerschaft erteilte ihre Zustimmung zur Realisierung einer neuen Ostbake im Maßstab 1:2 und bewilligte dafür 110.000 Euro.

Doch nachdem alle Formalien abgeschlossen waren, entschied sich der damalige Senator für Wirtschaft und Arbeit, Axel Gedaschko (CDU), um: Die Ostbake sollte doch lieber originalgetreu aus ihren Ruinen auferstehen. Flugs wurde neu geplant und die Kosten stiegen auf 269.699 Euro. Allerdings versäumte es der ehemalige niedersächsische Landrat, die zusätzlichen Mittel bei der Bürgerschaft einzuwerben. Die Abgeordneten wurden von den Kostensteigerungen lediglich auf Nachfrage der SPD hin informiert; ein klarer Verstoß gegen das Budgetrecht der Hamburgischen Bürgerschaft – und eine Verschwendung unserer Steuergelder!

Mehr Hintergrundinformationen zum Fall ''Ostbake'' erhalten Sie hier:

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