Bund der Steuerzahler Hamburg - Sprengsatz Versorgungslasten

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17.09.2009

Sprengsatz Versorgungslasten


Die Versorgungszahlungen aus dem Hamburger Haushalt steigen kontinuierlich an.
(pixelio.de/mamarone)
Der Hamburger Senat muss sich zurzeit haushaltspolitisch um viele Baustellen kümmern. Eine Vielzahl von Projekten, die im Zuge der Koalitionsgespräche zwischen Schwarz-Grün vereinbart wurden, wollen umgesetzt und finanziert werden. Doch es drohen weitere finanzielle Belastungen für den Haushalt, die in der öffentlichen Diskussion bisher kaum Beachtung finden. Die Rede ist hier von den Versorgungsausgaben für die Beschäftigten der Hamburger Verwaltung. Hamburg wendete im Jahr 2008 inklusive Beihilfen rund 1.086 Millionen Euro für Versorgungsausgaben der pensionierten Beamten und über die Zusatzversorgung für die öffentlichen Angestellten auf.

Während die Beamtenversorgung als ausschließliche Altersversorgung angelegt ist, tritt die Zusatzversorgung als betriebliche Altersversorgung zur gesetzlichen Rente der öffentlichen Arbeitnehmer hinzu. Rund ein Drittel der Personalausgaben von 3.368 Millionen Euro entfällt damit allein auf den Versorgungsbereich. Hinzu kommen in diesem Jahr noch rund 35 Mio. Euro an Zahlungen aus dem städtischen Haushalt an Versorgungsrücklagen sowie Versorgungsfonds, die gesondert ausgewiesen werden.

Im Jahr 2004 machten die Versorgungsverpflichtungen mit rund 985 Mio. Euro noch 29 Prozent der Personalkosten aus, 1995 lag das Ausgabeniveau mit 764,7 Mio. Euro rund 220 Mio. Euro niedriger. Der Anteil an den Personalkosten betrug 22,5 Prozent.
Ausgaben steigen

Und die Ausgaben werden in Zukunft noch weiter ansteigen. Allein bis zum Jahr 2012 sollen sich nach der Finanzplanung die Versorgungsausgaben auf 1.243 Millionen erhöhen. Dies entspricht innerhalb von nur vier Jahren einer Steigerung von 157 Mio. Euro.

Sollten die Versorgungsempfänger analog der aktiven Beamten und Angestellten künftig von Vergütungssteigerungen profitieren und keine "Nullrunden" erfahren, wird sich die Haushaltssituation dramatisch verschärfen. Dies verdeutlichen die Versorgungsprognosen des Senats. Demnach würde eine ab dem Jahr 2008 angenommene zwei-prozentige Erhöhung die Hamburger Versorgungsausgaben innerhalb von zehn Jahren von 984 Mio. Euro (ohne Beihilfen) bis 2017 auf 1.346 Millionen Euro emporschnellen lassen. Bis zum Jahr 2026 wären es dann bereits 1.619 Millionen Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 635 Mio. Euro oder 65 Prozent zu 2007!

Noch deutlicher zeichnet sich der Handlungsdruck bei einer betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise ab. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen für die städtischen Bediensteten und ehemaligen Abgeordneten und Senatsmitglieder hat der Senat anhand versicherungsmathematischer Gutachten in der städtischen Bilanz zum 31.Dezember 2006 mit rund 19 Milliarden Euro beziffert!

Verantwortlich für die insgesamt steigenden Pensionsverpflichtungen sind neben der längeren Lebenserwartung der Bevölkerung auch die wachsende Anzahl der Versorgungsempfänger. Hier rächt sich jetzt die großzügige Einstellungspraxis in den Jahren zwischen 1960 und 1980.

Waren im Jahr 2005 57.688 Personen versorgungsberechtigt, wird sich die Anzahl bis 2015 um 8,6 Prozent auf 62.673 erhöhen. Erst danach wird bis zum Prognosezeitraum 2026 die Anzahl sukzessive auf 59.404 zurückgehen, aber immer noch über dem Niveau von 2005 liegen.

Die steigenden Pensionslasten spiegeln zudem auch die "Überalterung" der Beschäftigten in der Hamburger Verwaltung wider. So sind 41 Prozent der Bediensteten mindestens 50 Jahre alt. Dagegen ist nur jeder Vierte höchstens 39 Jahre oder jünger. Für die hamburgische Verwaltung ergibt sich insgesamt ein Durchschnittsalter von 46 Jahren, wobei die Lehrkräfte mit durchschnittlich 49 Jahren wie die technischen Berufe die älteste Belegschaft stellen.

Der Senat musste einräumen, dass bei den Lehrkräften an staatlichen allgemeinbildenden Schulen und berufsbildenden Schulen die Situation besonders angespannt ist. Es verwundert daher nicht, dass bis 2015 altersbedingt bei den Lehrkräften mit einem Anteil von 33,1 Prozent oder 5.151 Personen die meisten Abgänge zu verzeichnen sind. Insgesamt wird rund jeder fünfte Bedienstete, das entspricht absolut 14.571 Personen, bis 2015 die Verwaltung bzw. städtische Einrichtungen und Landesbetriebe aus Altersgründen verlassen und in den Ruhestand treten.

Abstriche erforderlich

Bislang fehlt dem Senat ein überzeugendes Konzept, wie mittel- und langfristig die erheblichen Versorgungslasten finanziert werden sollen. Der Senat wird dabei nicht umhin kommen, auch bei den Pensionen selbst anzusetzen, z. B. durch eine Absenkung der Mindestversorgung der Beamten. Diese beträgt bereits nach fünf Dienstjahren 35 Prozent der ruhegehaltsfähigen Amtsbezüge und liegt betragsmäßig höher als die (erst nach 45 Versicherungsjahren erreichbare) Standardrente in der Rentenversicherung.

Auch ist zu überlegen, das Pensionsalter - analog in der Rentenversicherung - stufenweise von derzeit 65 auf das 67. Lebensjahr anzuheben. Ebenso dürfen sich die Studienzeiten nicht länger pensionserhöhend in der Beamtenversorgung auswirken. Zudem sollten künftig für die Berechnung der Pensionshöhe nicht mehr die in den letzten drei Jahren gezahlten Amtsbezüge herangezogen werden, sondern wie in der gesetzlichen Rentenversicherung die Einkommen während der gesamten Dienstzeit.
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