Grundsteuererlass bei fremdvermieteten Immobilien
SteuerTIPP vom Experten ![]()
(pixelio.de/E.Rose) Wer für das Jahr 2009 bis spätestens zum 31. März 2010 bei den Gemeinden bzw. in den Stadtstaaten einen Erlassantrag einreicht, kann Grundsteuern sparen. Denn Ertragsminderungen bei fremdvermieteten Immobilien können zum teilweisen Erlass dieser Steuer führen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Mehr dazu
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Eigentümer von vermieteten Wohnungen, Häusern und Gewerberäumen können sich bei Leerstand oder ausbleibenden Mietzahlungen zumindest einen Teil der gezahlten Grundsteuer wieder zurückholen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen unverschuldeten Einnahmeausfall handelt. Ein solcher liegt bei nicht zu vertretenden Leerstand, höherer Gewalt wie einem Brand oder auch Zahlungsausfällen der Mieter vor. Mehr für Mitglieder
Häufig wird der Jahreswechsel genutzt, um Belege, Quittungen und Rechnungen zu ordnen. Dabei sollte nicht alles, was sich über die Jahre angesammelt hat, blindlings weggeworfen werden. Allzu großer Ordnungsinn kann sich rächen, denn eine Reihe von Belegen müssen für das Finanzamt aufbewahrt werden. Mehr für Mitglieder
Die steuerliche Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge wurde ausgeweitet. Für Steuerzahler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöht sich die Riester-Grundzulage einmalig um einen Betrag von 200 Euro (sogenannter Berufseinsteigerbonus), wenn sie einen entsprechenden Riester-Vertrag abschließen.
Familien mit Kindern haben die Möglichkeit, Vermögen zu verteilen und somit die Freibeträge der Kinder steueroptimal zu nutzen. Der Bund der Steuerzahler hat berechnet, dass Kinder im Jahr 2009 Kapitalerträge in Höhe von 8.671 Euro steuerfrei einnehmen können, wenn sie keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte erzielen. Im Jahr 2010 steigt dieser Betrag sogar auf 8.841 Euro. Bei der Übertragung von Vermögen, um diesen steuerlich freigestellten Betrag auszunutzen, gilt jedoch einiges zu beachten: Mehr für Mitglieder
Unfall auf dem Weg zur Arbeit
Kosten sind steuerlich absetzbarMit der Einführung der alten Rechtslage zur Pendlerpauschale sind auch Unfallkosten, die auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen, wieder steuerlich abzugsfähig. Die jüngst veröffentlichte Verwaltungsanweisung des Bundesministerium der Finanzen vom 31. August 2009 stellt dies nun noch einmal ausdrücklich klar. Mehr für Mitglieder




