Toll: Finanzamt Harburg zeigt sich kulant!
Steuerzahler erkämpft sich ErstattungSeit Jahren machte ein Rentner-Ehepaar aus Neugraben Aufwendungen für Vitaminpräparate geltend (insgesamt 10.628,90 Euro), die von 2003 bis 2007 anstandslos anerkannt wurden. Im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2008 verweigerte das Finanzamt Harburg nun überraschend die Anerkennung der Kosten in Höhe von 2.734,57 Euro. Begründung: Die Rentner hatte keine ärztliche Verordnung zum Nachweis der Notwendigkeit der Vitamine vorgelegt.
In der Tat werden nicht alle Krankheitskosten, die ein Steuerzahler für sich aufwendet, als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt. Nicht abzugsfähig sind insbesondere Aufwendungen für Maßnahmen, die lediglich der Vorbeugung oder Erhaltung der Gesundheit dienen, so die Rechtsprechung (BFH – III R 70/88). Angesichts dieser Rechtsprechung erscheint sogar fraglich, ob Vitaminpräparate überhaupt als Krankheitskosten eingeordnet werden können. Zum Nachweis der Erforderlichkeit der Präparate ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Die Rentner hatten davon keine Kenntnis. Auch gingen sie davon aus, durch die jahrelange Anerkennung ihrer Aufwendungen durch das Finanzamt keinen Nachweis erbringen zu müssen. Doch auch hier unterlagen sie einem Irrtum: Die regelmäßige Anerkennung in vergangenen Jahren begründet keinen generellen Anspruch in zukünftigen Veranlagungszeiten. Grundsätzlich ist ein Finanzamt nämlich bei der Veranlagung zur Einkommensteuer nicht an eine Rechtsauffassung gebunden, die es bei vorhergehenden Veranlagungen vertreten hat. Selbst dann nicht, wenn der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert hat (BFH-Urteil vom 05.08.1992 X R 165/88, BStBl II 1992, 1048, 1050).
Dies teilte der zuständige Sachbearbeiter im Finanzamt Harburg den Rentnern auch mit, nachdem sie einen Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt hatten. Das Ehepaar, engagierte Steuerzahler seit über 80 Jahren, ließ den Bund der Steuerzahler den Vorgang prüfen. Wir rieten zu einem persönlichen Gespräch mit dem Finanzbeamten, das nunmehr stattfand und ein beachtliches Ergebnis zu Tage brachte: Zwei Drittel der Aufwendungen der Aufwendungen für Vitaminpräparate werden sowohl für das Jahr 2008 als auch für 2009 anerkannt! Ab 2010 muss aber eine ärztliche Verordnung vorgelegt werden.
Dieser Erfolg zeigt: Steuerzahler, die kritisch nachhaken, werden nicht ignoriert und können mit freundlicher Beharrlichkeit sogar erfolgreich sein. Denn letzten Endes hat jeder Steuerzahler nicht nur die Pflicht, Steuern zu zahlen. Er hat auch das Recht, über "zustehende Rechte und obliegende Pflichten" informiert zu werden (§ 89 AO). Weil das Finanzamt dieser Betreuungs- und Fürsorgepflicht nicht nachkam, zeigte es sich kulant. Das ist fair.
Ende März geht das Ehepaar auf Reisen, voraussichtlich wird es das letzte Mal sein. Wie der 81-jährige Steuerzahler mit Augenzwinkern mitteilt, lasse der Gesundheitszustand zu wünschen übrig und das Alter mache sich bemerkbar. Hawaii soll helfen. In diesem Sinne: Aloha!





