Vergabe von Gutachten reduzieren
Statistisch betrachtet geht die Stadt Hamburg damit sehr großzügig bei der Vergabe von Gutachten um. So haben sich der Senat bzw. öffentliche Einrichtungen und Unternehmen häufig, insbesondere auch für reine Vermögensveräußerungen, Berater ins Haus geholt. Allein in den vergangenen fünf Jahren zahlte Hamburg hierfür nach unseren Recherchen rund 47,6 Mio. Euro.
Es ist erforderlich diese „Gutachteritis“ einzudämmen. Die Steuerzahler fragen sich, warum teure Senatsbehörden mit hochbezahlten Fachleuten vorgehalten werden, zu deren originären Aufgaben Expertisen und Untersuchungen gehören, wenn in vielen Fällen auf externen Sachverstand zurückgegriffen wird.
So ist zweifelhaft, warum beispielsweise beim Verkauf des Pflegebereichs der ehemals städtischen pflegen & wohnen Betriebs GmbH eine 985.167 Euro teure Rechtsberatung eingekauft werden musste. Zudem leistet sich der Senat Berater für bloße Eigentumsübertragungen innerhalb des „Konzerns Hamburg“, also für interne organisatorische Veränderungen, deren Nutzen ohnehin fraglich ist. Solch ein Fall ist die externe Ermittlung des Unternehmenswertes des Wohnungsunternehmens SAGA im Zuge des Anteilsverkaufs an die ebenfalls stadteigene Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement – Kostenpunkt 80.000 Euro.
Fragwürdig ist auch, warum beispielsweise das Fachwissen in den Behörden für folgende Untersuchungen nicht ausreichte und externer Sachverstand zu Rate gezogen worden ist:
- Sicherheitskonzept für die JVA Hahnöfersand (Kosten 51.800 Euro),
- Bedarf an Kindertagesbetreuung in Hamburg (128.000 Euro),
- Einführung eines Gebäudecontrollings (151.170 Euro).
Die Stadt Hamburg hat 2008 insgesamt 79,2 Mio. Euro (2006: 65,2 Mio. Euro) für Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten veranschlagt. In dieser, nicht näher aufschlüsselbaren Summe, sind nicht nur Berater- und Gutachterkosten, sondern auch Gerichtskosten enthalten. Durch eine Absenkung der Gutachtervergaben und stärkere Einbindung von Behördenmitarbeitern könnte der Haushalt nach Schätzungen des Bundes der Steuerzahler um rund 8 Mio. Euro entlastet werden.



