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23.06.2011Pressemitteilung
Der Bund der Steuerzahler Hamburg e.V. hat im November 2010 eine Resolution der Initiative unterzeichnet, mit der die Bürgerschaft aufgefordert wurde, das Thema aufzugreifen und für mehr Transparenz sowie für demokratischere Steuerungsprozesse durch eine öffentliche Beteiligung am Netzbetrieb zu sorgen. Von Anfang an haben wir uns für ein Genossenschaftsmodell ausgesprochen, an dem die Freie und Hansestadt Hamburg mit 25,1 Prozent beteiligt sein sollte, um bestehende Monopole in der Energiewirtschaft abzubauen und um politische Einwirkungsmöglichkeiten sicherzustellen.
Das Volksbegehren zu einer vollständigen Rekommunalisierung aller Energienetze, das vom 2. bis zum 22. Juni 2011 lief, hat der Bund der Steuerzahler aus folgenden Gründen nicht unterstützt:
1. Im Gesamtkonzern Hamburg fehlt hierfür das Geld.
2. Eine Umsetzung des Volksbegehrens über einen Volksentscheid würde wesentlich in das Budgetrecht der Bürgerschaft eingreifen. Das Volksbegehren hat damit aus Sicht des Steuerzahlerbundes aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Aussicht auf Erfolg (vgl. Art. 50 Abs. 1 HV).
3. Eine Energiewende, zum Beispiel durch die wünschenswerte Schaffung eines dezentral ausgelegten Stromnetzes, kann auch durch eine 25,1-prozentige Beteiligung der Stadt und die vertragliche Sicherung von Mitspracherechten eingeleitet werden.
Frank Neubauer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.:
„Die Bürgerschaft ist jetzt am Zug. Sie muss eine Lösung finden, die bei der derzeitigen Haushaltslage vertretbar ist. Die Ausgabenbremse einerseits und die Schuldenbremse andererseits geben den Entscheidungsspielraum vor.“
Der Bund der Steuerzahler warnt zudem vor Augenwischerei in der Debatte: Weder kann der Strompreis durch einen städtischen Netzbetrieb gesenkt noch kann die Durchleitung von Atomstrom durch das Hamburger Netz verhindert werden.
* zzgl. Briefwahl und Listeneintragungen in Bezirksämter = 116.197 Unterschriften.
Und Ihre Meinung? Kommentieren Sie doch unsere Pressemitteilung.
Volksbegehren verfassungsrechtlich ohne Chance
Steuerzahlerbund zum Erfolg von ''Unser Hamburg - Unser Netz''Das Volksbegehren zu einer vollständigen Rekommunalisierung aller Energienetze, das vom 2. bis zum 22. Juni 2011 lief, hat der Bund der Steuerzahler aus folgenden Gründen nicht unterstützt:
1. Im Gesamtkonzern Hamburg fehlt hierfür das Geld.
2. Eine Umsetzung des Volksbegehrens über einen Volksentscheid würde wesentlich in das Budgetrecht der Bürgerschaft eingreifen. Das Volksbegehren hat damit aus Sicht des Steuerzahlerbundes aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Aussicht auf Erfolg (vgl. Art. 50 Abs. 1 HV).
3. Eine Energiewende, zum Beispiel durch die wünschenswerte Schaffung eines dezentral ausgelegten Stromnetzes, kann auch durch eine 25,1-prozentige Beteiligung der Stadt und die vertragliche Sicherung von Mitspracherechten eingeleitet werden.
Frank Neubauer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V.:
„Die Bürgerschaft ist jetzt am Zug. Sie muss eine Lösung finden, die bei der derzeitigen Haushaltslage vertretbar ist. Die Ausgabenbremse einerseits und die Schuldenbremse andererseits geben den Entscheidungsspielraum vor.“
Der Bund der Steuerzahler warnt zudem vor Augenwischerei in der Debatte: Weder kann der Strompreis durch einen städtischen Netzbetrieb gesenkt noch kann die Durchleitung von Atomstrom durch das Hamburger Netz verhindert werden.
* zzgl. Briefwahl und Listeneintragungen in Bezirksämter = 116.197 Unterschriften.
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