BdSt - Elbphilharmonie: Vom Festpreis zum Fiasko?

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04.02.2009

Vom Festpreis zum Fiasko?


(Herzog&deMeuron/eigeneBearbeitung)
Das Projekt Elbphilharmonie soll Hamburgs Position als Weltstadt festigen. Derzeit allerdings wächst die Gefahr, dass sich dieses ehrgeizige Vorhaben zum Fass ohne Boden entwickelt. Der Umbau des Kaispeichers A in der HafenCity zum Konzerthaus mit Wohn- und Hotelanlage wird nämlich deutlich teurer als noch vor zwei Jahren angekündigt. Im Mai 2012 soll aller Voraussicht nach ein Bauprojekt abgeschlossen werden, das bis dahin mehr als eine halbe Mrd. Euro verschlungen haben wird.

Damit wurden sowohl die „absolute Deadline“ des Ersten Bürgermeisters bezüglich des Finanzierungsanteils der Öffentlichen Hand in Höhe von 77 Mio. Euro als auch der „Festpreis“ des ehemaligen ReGe-Geschäftsführers, Hartmut Wegener, von 114,3 Mio. Euro ad absurdum geführt.

Kosten haben sich vervierfacht

Nach dem aktuellen Stand haben sich die Kosten gegenüber den Angaben in der Machbarkeitsstudie nahezu vervierfacht. Und selbst die vom Steuerzahler nun zu begleichende Rechnung von 323,3 Mio. Euro wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit nach Auffassung des Steuerzahlerbundes aus verschiedenen Gründen noch erhöhen.

Zurzeit wird nur das Parkhaus gebaut – alle weiteren Projektteile existieren bislang nur auf dem Papier. Sowohl beim Innenausbau als auch bei der technischen Ausstattung sind Kostensteigerungen nicht auszuschließen.

Fünf Prozent des Bauprojekts seien noch nicht endgültig geplant, räumte Kultursenatorin Karin von Welck ein. Hierfür seien in dem Posten der Baukosten von 281,7 Mio. Euro etwa 20 Mio. Euro für Mehrkosten veranschlagt. Das klingt wenig (5 Prozent) und viel (20 Mio. Euro). Doch handelt es sich bei den fünf Prozent ausgerechnet um das sensibelste Projektteil: Den in 55 Meter Höhe frei schwebenden Konzertsaal. Da dies ein weltweit einmaliges und noch nie zuvor gewagtes Bauvorhaben ist, gestalten sich verlässliche Kalkulationen als äußerst schwierig.

Der Bund der Steuerzahler hat von Anfang an darauf hingewiesen, dass ein Bauprojekt solchen Ausmaßes und mit der angestrebten Strahlkraft, die auf Weltklasseniveau zielt, nicht günstig zu haben sein würde. Daher zielt die Kritik des Steuerzahlerbundes auch nicht auf die unzweifelhaft hohe Bausumme an sich. In den Fokus der Kritik rückt indes die Projektplanung und Baudurchführung. Für zukünftige Bauprojekte, gleich welchen Ausmaßes, kann sowohl die Projektplanung als auch das bisherige Baumanagement als absolutes Negativbeispiel für Baukostenüberschreitungen gelten.

Zwar sind die Verträge zwischen den Baubeteiligten wohl nicht zu beanstanden, aber ihre Anwendung indes war katastrophal. Hier sei ein Maß an Dilettantismus und grober Fahrlässigkeit zutage getreten, das man so nicht einfach hinnehmen könne, sagte der Vorsitzende des Hamburger Steuerzahlerbundes, Frank Neubauer, gegenüber Medienvertretern. Das dürfe nicht ohne Konsequenzen bleiben, was die Prüfung von Schadenersatzansprüchen einschließe.

Dem Senat, der sich auf die Planungen der Realisierungsgesellschaft (ReGe) verlassen und diese somit nicht kritisch hinterfragt hat, hätte schon nach der Erweiterung des Airbus-Geländes in Finkenwerder klar sein müssen, dass die ReGe der falsche Projektmanager für den Bau eines solchen Hauses ist. Stattdessen setzte der Senat wieder auf das Team um Hartmut Wegener, dessen „Verhandlungsgeschick“ den Hamburger Steuerzahler schon damals sehr teuer zu stehen kam.

Die ReGe legte Senat und Bürgerschaft jedoch keine detaillierten Pläne vor, sondern lediglich Entwürfe, auf deren Grundlage eine Bausumme für die Elbphilharmonie vereinbart wurde. Das war grob fahrlässig, weil so die Zustimmung der Bürgerschaft eingeholt wurde, die das wahre finanzielle Ausmaß ihrer Entscheidung gar nicht abschätzen konnte.

Fraglich ist, ob der Senat und die Abgeordneten tatsächlich ein Konzerthaus errichtet hätten, wenn sie gewusst hätten, dass sie dafür 323.300.000 Euro aufbringen müssen. Obendrein: Die 2006 geschätzte Bausumme der Öffentlichen Hand von 114,3 Mio. Euro als „Festpreis“ zu bezeichnen war eine Irreführung der Öffentlichkeit, die wesentlich dazu beitrug, dass die Erregung über die erneut beantragten Mehrkosten höher ausfiel als sonst zu erwarten wäre.

Der Fehler im System bestand nach Auffassung des BdSt darin, die Projektplanung einer Gesellschaft zu übertragen, die nicht über das notwendige Maß an Kompetenz, Erfahrung, Verhandlungsgeschick und kommunikativer Fähigkeit verfügte, das zum Bau des neuen Hamburger Wahrzeichens notwendig gewesen wäre.

Aus Steuerzahlersicht ist es unverständlich, dass erst in diesem Sommer, also viel zu spät, ein Kostencontrolling eingeführt wurde. Und hanebüchen mutet es an, dass bis zum Herbst keine abgestimmte Terminkoordination zwischen den Baubeteiligten stattfand.

Kommentar:
Die ReGe hat das Vertrauen der Steuerzahler bei zwei strategisch wichtigen Projekten verspielt und gehört damit alsbald aufgelöst. Jetzt muss alles dafür getan werden, dass die Kosten für das Projekt nicht weiter explodieren und sich die Elbphilharmonie zu einem Fass ohne Boden entwickelt.
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