BdSt - Where does my money go?

Brennpunkte
13.12.2011Transparenz

Where does my money go?

Senat lässt sich in die Karten schauen
Im Advent ist viel von Zuwendung - und von Zuwendungen an Bedürftige die Rede. Im Haushalts-Jargon stehen Zuwendungen hingegen für Zuschüsse an Vereine, Einrichtungen, Unternehmen und Privatpersonen, die eine öffentliche Aufgabe erfüllen.

Die Hamburger Finanzbehörde hat im Oktober den neuen Zuwendungsbericht veröffentlicht. Wir haben uns den Bericht genauer angeschaut und stellen fest, dass nicht jeder "bedürftig" ist, der bezuschusst wurde.

Die Zuwendungsberichte gehen auf eine langjährige Forderung des Steuerzahlerbundes zurück. Bereits Anfang der 1980er Jahre veröffentlichte der Hamburger Steuerzahlerbund Übersichten, auf denen die Steuergelder aufgelistet wurden, die an Vereine und Verbände überwiesen wurden. Das sorgte nicht selten für Empörung, weil nicht jeder Zuwendungsempfänger ein Interesse daran hatte, als solcher "identifiziert" zu werden.

Im Jahr 2010 wurden insgesamt 4.941 Zuwendungen in einem Gesamtvolumen von 892,2 Mio. Euro von der Verwaltung verteilt. Im Vergleich zum Vorbericht über das Jahr 2008 stiegen sowohl die Anzahl der bewilligten Zuwendungen als auch das Gesamtvolumen.

Wer verteilt das Geld?

Im Rahmen der Haushaltsberatungen bewilligt die Hamburgische Bürgerschaft Mittel für Einzeltitel, aus denen Zuschüsse bewilligt werden können. Die tatsächliche Entscheidung darüber, ob die Mittel auch fließen, treffen aber keineswegs die Abgeordneten. Diese Entscheidung treffen Sachbearbeiter in den Behörden und Fachämtern.

Wer erhält Zuwendungen?

Zuschüsse aus der Stadtkasse erhält im Prinzip jeder, der einen Antrag stellt und nachweisen kann, dass er mit einem bestimmten Projekt eine Aufgabe erfüllt, die im Interesse der gesamten Stadt liegt. Das Interesse der Stadt definiert zum einen die politische Mehrheit in der Bürgerschaft (mittels Mehrheitsbeschluss über die Höhe des Finanzrahmens in den Haushaltsberatungen) und zum anderen der Sachbearbeiter, der den vorgelegten Antrag bewilligen soll.

Bei einigen Zuwendungen ist die Frage schnell geklärt. Straßensozialarbeit, Jugendclubs oder Behindertentransporte sind wohl unstreitig. Arbeitsplatzsicherungsmaßnahmen in Großunternehmen hingegen werfen schon eher die Frage nach der dringenden Notwendigkeit einer staatlichen Hilfe auf. Unstreitig hingegen ist die staatliche Nicht-Unterstützung einer privaten Geburtstagsfeier.

Unterschieden werden müssen Projektförderungen von den institutionellen Förderungen, auf die verschiedene Einrichtungen einen vertraglich gesicherten Anspruch haben. Hierzu ist festzustellen, dass die Zahl der institutionellen Förderung, also die über Jahre hinweg gesicherte finanzielle Unterstützung einzelner Einrichtungen, steigt. Davon profitieren nunmehr 140 Einrichtungen, das sind 13 mehr als noch im Jahr 2008.

Kleinstbeträge nicht mehr bewilligen

Kritisch sieht der Bund der Steuerzahler weiterhin die sogenannte Kleinstbetragsförderung. Im Jahr 2010 wurden insgesamt 1.046 Zuwendungsbescheide erteilt, deren Einzelbetrag unter 1.500 Euro lag. Der hohe Verwaltungsaufwand bei der Bewilligung und bei der nachträglichen Überprüfung der ordnungsgäßen Verwendung sollte Grund genug sein, keine Zuschüsse zu zahlen, deren Verwaltung teurer ist als der ausgezahlte Betrag.

Vor allem Mini-Beträge bis zu 500 Euro sollten grundsätzlich nicht mehr verteilt werden. Davon wurden 2010 genau 378 Zuwendungen in einem Gesamtumfang von 135.743,54 Euro bewilligt.

Unkommentiertes Beispiel:
Die "Evangelisch-methodische Jugend in der Freien und Hansestadt Hamburg" hat aus dem Haushaltsposten 4440.684.11 "Förderung der überregionalen Jugendverbände" eine Zuwendung in Höhe von 95,00 Euro erhalten. Als Zuwendungszweck ist vermerkt: "Förderung nach dem Landesförderplan Pos 2.3.2.1 Freizeiten".

Bedeutung

Der Zuwendungsbericht erfüllt unser Steuerzahler-Recht auf Transparenz, weil er empfängerbezogen Auskunft darüber gibt, wohin unser Steuergeld fließt. Aus unserer Sicht wäre daher wünschenswert, für jedes Jahr einen solchen Bericht zu haben.
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