Brennpunkte
19.07.2010Konjunkturpaket II
Am 3. November 2009 haben Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen ein Normenkontrollverfahren gegen § 6a Satz 1, Satz 3 und 4 ZuInvG eingeleitet (Externer Link >> PDF). Hamburg ist dieser Gemeinschaft mit dem Senatsbeschluss vom 27. Oktober beigetreten, nach Auskunft der Finanzbehörde "wegen der grundsätzlichen Bedeutung" des Verfahrens. Das Bundesverfassungsgericht soll klären, ob der Bundesrechnungshof in den Behörden der Bundesländern die Mittelverwendung kontrollieren darf, nur weil es sich um Bundesmittel handelt.
In den Bundesländern prüfen zuvorderst die Landesrechnungshöfe, die auch die Mittelverwendung aus dem Konjunkturpaket II prüfen dürfen, sofern sie Bestandteil des Landeshaushalt werden. Ein Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes kann dazu führen, dass die Haushaltsautonomie der Bundesländer betroffen wird: Die Überprüfung der Ausgabenpolitik durch den jeweiligen Landesrechnungshof ist nämlich Bestandteil der finanzpolitischen Autonomie der Länder! Andererseits kann ein verstärkte Prüfung der Ausgabenentscheidungen nur im Interesse der Steuerzahler sein, die größtmögliche Transparenz im Umgang mit ihren Steuern zu Recht fordern.
Schon Ende vergangenen Jahres kündigte der Bundesrechnungshof an, die Verwendung der Mittel aus dem Bundeskonjunkturpaket II durch Hamburger Behörde kontrollieren zu wollen. Die zuständige Finanzbehörde bat jedoch in ihrem Schreiben vom 7. Januar 2010 darum, von einer Prüfung bis zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzusehen. Dieser Bitte wollte der Bundesrechnungshof jedoch nicht nachkommen und verlangte weiterhin den Zugang zu Akten.
In einem zweiten Schreiben bekräftigte die Finanzbehörde ihre Auffassung am 12. März 2010, verwehrte weiterhin die Einsichtnahme und kassierte damit einen Bescheid der Bundesrechnungsprüfer, mit dem Hamburg verpflichtet wurde, Erhebungen der Prüfer zu dulden. Dagegen wehrte sich die Freie und Hansestadt Hamburg am 18. Mai 2010 mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz beim Bundesverwaltungsgericht.
Aber das Gericht versagte hier seine Unterstützung: Am 5. Juli 2010 beschlossen die Richter nämlich, "dass der Bundesrechnungshof trotz eines anhängigen Klageverfahrens der Freien und Hansestadt Hamburg auf der Grundlage eines für sofort vollziehbar erklärten Bescheids die zweckentsprechende Verwendung der Finanzhilfen des Konjunkturpakets II bei Behörden Hamburg kontrollieren darf".
Was bedeutet dies für Hamburg?
Die Finanzbehörde bestätigte dem Bund der Steuerzahler den Vorgang und kündigte an, den Vertretern des Bundesrechnungshofes Räume in der Fachbehörde zur Verfügung zu stellen und dort die Prüfung der Akten zu ermöglichen. Welche konkreten Projekte geprüft werden sollen, konnte die Behörde nicht mitteilen - selbst die Ressorts seien nicht bekannt. Immerhin: Der Hamburgische Landesrechnungshof soll schon aktiv sein.
Das Bundeskonjunkturpaket II wurde im März 2009 verabschiedet und sieht Finanzhilfen des Bundes für Investitionen der Länder und Kommunen in Höhe von insgesamt 10 Mrd. Euro vor. Auf Hamburg entfallen 2,296 Prozent - also rund 230 Mio. Euro.
Foto: Salvatore Vuono
Wir haben nix zu verbergen - aber überprüfen Sie's bitte nicht!
Hamburg vs. BundesrechnungshofIn den Bundesländern prüfen zuvorderst die Landesrechnungshöfe, die auch die Mittelverwendung aus dem Konjunkturpaket II prüfen dürfen, sofern sie Bestandteil des Landeshaushalt werden. Ein Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes kann dazu führen, dass die Haushaltsautonomie der Bundesländer betroffen wird: Die Überprüfung der Ausgabenpolitik durch den jeweiligen Landesrechnungshof ist nämlich Bestandteil der finanzpolitischen Autonomie der Länder! Andererseits kann ein verstärkte Prüfung der Ausgabenentscheidungen nur im Interesse der Steuerzahler sein, die größtmögliche Transparenz im Umgang mit ihren Steuern zu Recht fordern.
Schon Ende vergangenen Jahres kündigte der Bundesrechnungshof an, die Verwendung der Mittel aus dem Bundeskonjunkturpaket II durch Hamburger Behörde kontrollieren zu wollen. Die zuständige Finanzbehörde bat jedoch in ihrem Schreiben vom 7. Januar 2010 darum, von einer Prüfung bis zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzusehen. Dieser Bitte wollte der Bundesrechnungshof jedoch nicht nachkommen und verlangte weiterhin den Zugang zu Akten.
In einem zweiten Schreiben bekräftigte die Finanzbehörde ihre Auffassung am 12. März 2010, verwehrte weiterhin die Einsichtnahme und kassierte damit einen Bescheid der Bundesrechnungsprüfer, mit dem Hamburg verpflichtet wurde, Erhebungen der Prüfer zu dulden. Dagegen wehrte sich die Freie und Hansestadt Hamburg am 18. Mai 2010 mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz beim Bundesverwaltungsgericht.
Aber das Gericht versagte hier seine Unterstützung: Am 5. Juli 2010 beschlossen die Richter nämlich, "dass der Bundesrechnungshof trotz eines anhängigen Klageverfahrens der Freien und Hansestadt Hamburg auf der Grundlage eines für sofort vollziehbar erklärten Bescheids die zweckentsprechende Verwendung der Finanzhilfen des Konjunkturpakets II bei Behörden Hamburg kontrollieren darf".
Was bedeutet dies für Hamburg?
Die Finanzbehörde bestätigte dem Bund der Steuerzahler den Vorgang und kündigte an, den Vertretern des Bundesrechnungshofes Räume in der Fachbehörde zur Verfügung zu stellen und dort die Prüfung der Akten zu ermöglichen. Welche konkreten Projekte geprüft werden sollen, konnte die Behörde nicht mitteilen - selbst die Ressorts seien nicht bekannt. Immerhin: Der Hamburgische Landesrechnungshof soll schon aktiv sein.
Das Bundeskonjunkturpaket II wurde im März 2009 verabschiedet und sieht Finanzhilfen des Bundes für Investitionen der Länder und Kommunen in Höhe von insgesamt 10 Mrd. Euro vor. Auf Hamburg entfallen 2,296 Prozent - also rund 230 Mio. Euro.
Foto: Salvatore Vuono




