BdSt - Zurück ins Netz - aber mit Augenmaß

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20.01.2012Rückkauf der Netze

Zurück ins Netz - aber mit Augenmaß

Unsere zentralen Empfehlungen hat der Senat berücksichtigt

Die Rekommunalisierung der Energienetze für Strom, Gas und Wärme bewegt Hamburg seit einigen Jahren. Eine Meinungsbildung zu diesem Thema ist nicht einfach. Sicher ist: Eine Verstaatlichung der Netze lehnt der Steuerzahlerbund kategorisch ab. Gleichwohl gibt es das Verlangen der Bürger nach mehr Transparenz und Wettbewerb bei der Energieversorgung. Das erreicht man nur in geringem Maße über die Energienetze, da dieser Wirtschaftsbereich starken Regulierungen unterworfen ist. Gleichwohl gibt es Stellschrauben, die von den dominierenden Unternehmen bisher aus Angst vor Wettbewerbsnachteilen nicht genutzt wurden.

Die Volksinitiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ hat das Thema Ende 2010 auf die politische Agenda gesetzt und die Hamburgische Bürgerschaft zu einer Entscheidung aufgerufen. Diesem Aufruf schloss sich der Steuerzahlerbund an.

Nach der Bürgerschaftswahl im Februar 2011 hat die Stadt zügig mit den Energieunternehmen verhandelt. Das Ergebnis: Der Senat will massiv in die Grundlagen der Energieversorgung investieren. Noch in 2012 soll die städtische Beteiligungsgesellschaft HGV 25,1 Prozent an den Netzgesellschaften für Strom, Gas und Wärme erwerben.

Der Hamburger Steuerzahlerbund hatte bereits im Herbst 2010 eine solche strategische Beteiligung der Stadt am Netzbetrieb empfohlen. Durch die Abschaffung der Monopolstellung der Energieversorger beim Netzbetrieb sollten Investitionen in die Modernisierung der Netze und so mehr Wettbewerb gegenüber dem Endverbraucher ermöglicht werden. Außerdem sollte die staatliche Beteiligung für mehr Transparenz im Energiesektor beitragen.

Die ausgehandelten Vereinbarungen zwischen der Stadt und den Energieunternehmen VATTENFALL und E.ON haben wir im Grundsatz begrüßt, denn unsere zentralen Empfehlungen sind berücksichtigt worden:
- Eine Verstaatlichung der Energienetze wurde verhindert.
- Die Mitentscheidungsrechte der Stadt gehen über die üblichen Rechte von Minderheitsgesellschaftern hinaus.
- Der Ausbau der Energienetze für Zukunftsprojekte wurde verbindlich fixiert.
- Über die HGV erhält die Stadt weitreichende Einsicht in die Preisgestaltung bei der Energieversorgung.

Auch das vorgelegte Finanzierungsmodell überzeugt weitgehend. Die Beteiligungssumme in Höhe von 543,5 Mio. Euro soll zwar über Kredit finanziert werden. Da eine Garantiedividende gem. § 304 Aktiengesetz vereinbart wurde, wird der Finanzierungsaufwand aber nach Senatsangaben aus diesen mit den Energieunternehmen vereinbarten jährlichen Ausgleichszahlungen abgedeckt werden können.

Ausgehend von einem realistischen Zinssatz in Höhe von 3 Prozent beträgt die Zinslast der Beteiligungssumme rund 16 Mio. Euro. Die Garantiedividende muss also über dieser Summe liegen, um zum einen die Zinsen bedienen und zum anderen einen nennenswerten Tilgungsbeitrag leisten zu können. Der Erfolg des Finanzierungsmodells hängt damit wesentlich von der Höhe der Garantiedividende und der zukünftigen Zinsentwicklung ab.

Bei einer Ausschüttung von 50 Mio. Euro pro Jahr, zahlt Hamburg die letzte Tilgungsrate im Jahr 2025. Bis dahin müsste die Stadt insgesamt bis zu 124 Mio. Euro Zinsen zahlen. Die Kosten für die Beteiligung liegen also aufgrund der kreditären Finanzierung höher als zunächst öffentlich kommuniziert wurde.

Wir haben umgehend empfohlen, die Tilgung verbindlich festzuschreiben. Darüber hinaus sollte die Öffentlichkeit halbjährlich über die finanzielle Entwicklung der Kooperation informiert werden.

Ein weiterer Verhandlungserfolg des Senats liegt darin, dass die zugesicherten Investitionen in die Energienetze von rund 1,6 Mrd. Euro vollständig von den Energieunternehmen getragen werden. Die dadurch geschaffenen Werte gehen aber teilweise in die Bilanz der Stadt ein, wie z.B. das geplante Innovationskraftwerk. Das kommt einem Mehrwert für die Hamburger Steuerzahler gleich.

Darüber hinaus werden die Gremien in den Betriebsgesellschaften paritätisch besetzt; die Stadt erhält also mehr Einfluss als ihr nach den Regularien für Minderheitsbeteiligungen zustehen würde.

Der Senat hat des Weiteren alle Türen für eine Rückabwicklung der Beteiligung offen gelassen, falls sich die Volksinitiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ mit ihrem Volksentscheid durchsetzen sollte. Die Initiative plädiert mittlerweile für einen vollständigen Rückkauf der Energienetze und die Entwicklung eines staatlichen Betriebs, der sowohl den Netzbetrieb als auch die Energieversorgung regelt.

Nach Berechnungen des Senats beträgt der komplette Rückkauf der Energienetze mehr als 2,2 Mrd. Euro. Hinzu kämen Investitionen und Betriebskosten in noch nicht kalkuliertem Umfang.
Aus unserer Sicht können die beabsichtigten Ziele aber auch mit einer Beteiligung an den Netzen erreicht werden. Letztlich entscheiden aber die Hamburger Bürger darüber ab, denn der Volksentscheid kommt. Um schnell Klarheit zu haben, sollte er noch 2012 durchgeführt werden.
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