Die Personalausgaben der Stadt Hamburg belaufen sich für 2009 auf rund 3,5 Mrd. Euro und machen damit rund ein Drittel der Bereinigten Gesamtausgaben aus. Berücksichtigt man auch noch die Zuweisungen für das Personal der Wirtschaftsbetriebe erhöht sich das Gesamtvolumen der Personalausgaben sogar auf 5,28 Mrd. Euro (2008; aktuellster Stand).
Nach der Finanzplanung sollen bis 2012 die Personalausgaben im Kernhaushalt – maßgeblich bedingt durch eingeplante Tarif- und Besoldungszuwächse – um fast 280 Mio. Euro steigen. Diese Summe gilt es mindestens durch Umschichtungen im Personaletat zu erwirtschaften, um einer Ausweitung des Budgets entgegenzuwirken.
Allein rund 1,1 Mrd. Euro (inkl. Beihilfen) wendet die Stadt für Versorgungsausgaben der pensionierten Beamten und über die Zusatzversorgung für die öffentlichen Angestellten auf. Im Jahr 2004 machten die Versorgungsverpflichtungen mit rund 985 Mio. Euro noch 29 Prozent der Personalkosten aus, 1995 lag das Ausgabeniveau mit 764,7 Mio. deutlich niedriger (Anteil: 22,5 Prozent). Allein bis zum Jahr 2012 sollen sich nach der Finanzplanung die Versorgungsausgaben auf 1.243 Millionen Euro erhöhen (plus 131,8 Mio. Euro zu 2009). Bis zum Jahr 2028 könnten die Versorgungsausgaben sogar bis zu 1.936 Millionen Euro ausmachen und damit um 952 Mio. Euro über dem Niveau von 2007 liegen!
Verantwortlich für die insgesamt steigenden Pensionsverpflichtungen ist neben der längeren Lebenserwartung der Bevölkerung auch die wachsende Anzahl der Versorgungsempfänger, die aus der großzügigen Einstellungspraxis in der Vergangenheit herrührt. Bislang fehlt dem Senat jedoch ein überzeugendes Konzept, wie mittel- und langfristig insbesondere die erheblichen Versorgungslasten finanziert werden sollen. Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler sind folgende Maßnahmen in Betracht zu ziehen, um den nach wie vor hohen Personalhaushalt spürbar zu entlasten:
• Absenkung der Mindestversorgung der Beamten. Diese beträgt bereits nach fünf Dienstjahren 35 Prozent der ruhegehaltsfähigen Amtsbezüge und liegt betragsmäßig höher als die (erst nach 45 Versicherungsjahren erreichbare) Standardrente in der Rentenversicherung.
• Anhebung des Pensionsalters – analog in der Rentenversicherung – stufenweise vom derzeit 65. auf das 67. Lebensjahr. Die Regelarbeitszeit bei Polizei und Feuerwehr sollte von 60 auf mindestens 63 Jahre erhöht werden. Die älteren Beamten können Innendienst- und Verwaltungstätigkeiten übernehmen.
• Studienzeiten dürfen sich nicht länger pensionserhöhend in der Beamtenversorgung auswirken.
• Für die Berechnung der Pensionshöhe sollten künftig nicht mehr die in den letzten drei Jahren gezahlten Amtsbezüge herangezogen werden, sondern wie in der gesetzlichen Rentenversicherung die Einkommen während der gesamten Dienstzeit.
• Streichung des sogenannten „Weihnachtsgeldes“ für Versorgungsempfänger.
• Genereller Verzicht auf Einmalzahlungen an Versorgungsempfänger zusätzlich zu den Versorgungsbezügen.
• Frühpensionierungen von Beamten vor Ende der Regelarbeitszeitgrenze (insbesondere im Schulbereich) sind möglichst zu unterbinden.
• Erhöhung der Wochenarbeitszeit für Beamte von 40 auf 42 Wochenstunden (wie in den Ländern Bayern, Hessen und Thüringen). Für die Tarifangestellten ist zu überlegen, die Wochenarbeitszeit von 39 auf 41 Wochenstunden (Hessen: 42 Stunden) anzuheben. Statistisch betrachtet ergäbe sich hierdurch insgesamt eine Einsparung von 2.663 Vollzeit-Stellen bzw. rund 105 Mio. Euro. Diese Anzahl würde rein rechnerisch nicht mehr benötigt, um die bisherigen Aufgaben zu erledigen.
• Herabsetzung der besoldungsrechtlichen Einstufung der Lehrer auf den Bundesdurchschnitt. Hamburg bezahlt die Lehrer der Grund-, Haupt- und Sonderschulen im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich gut im höheren Dienst. Dies ist auch der maßgebliche Grund, warum der höhere Dienst in Hamburg mit einem Anteil von 31 Prozent im Vergleich der Stadtstaaten (Bremen 23,3 Prozent, Berlin 13,6 Prozent) bei den Laufbahngruppen besonders stark und der kostengünstigere gehobene Dienst mit einem Anteil von 32,6 Prozent (Bremen 46,5 Prozent, Berlin 40,1 Prozent) nur gering repräsentiert ist.
Der Bund der Steuerzahler verkennt nicht, dass die harten Abstriche im Personalbereich für die Betroffenen eine besondere Belastung darstellen. Nach Aussagen des Senats befindet sich Hamburg aber im Vergleich zum Bund und zu den anderen Ländern in der Spitzengruppe bei der Besoldung der Beamten- und Richterschaft. Insofern erscheinen die vorgeschlagenen Maßnahmen vertretbar und im Hinblick auf die überlasteten öffentlichen Kassen auch notwendig.
Sollten sich die Auswirkungen der Finanzkrise dramatisch verstärken, dürfen auch Personalstreichungen kein Tabu sein. Das hat auch der Präsident des Landesrechnungshofes von Schleswig-Holstein, Aloys Altmann, für sein Bundesland nicht ausgeschlossen.
URL dieser Seite: http://www.steuerzahler-hamburg.de/wcsite.php?wc_c=19465&wc_id=22815&wc_p=1