Bund der Steuerzahler Hamburg - Bund der Steuerzahler erringt Etappensieg in Sachen Solidaritätszuschlag


26.11.2009

Bund der Steuerzahler erringt Etappensieg in Sachen Solidaritätszuschlag

Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht Mit dem vom Bund der Steuerzahler unterstützten Musterprozess (Az.: 7 K 143/08) gegen die nunmehr dauerhafte Erhebung des Solidaritätszuschlags errang der Steuerzahlerbund heute einen wichtigen Etappensieg. Bei der mündlichen Verhandlung überzeugten die Argumente des Bundes der Steuerzahler, sodass nun auch das Niedersächsische Finanzgericht verfassungsrechtliche Zweifel an der „Dauersteuer“ Solidaritätszuschlag hat und die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vorlegt.

Zuvor hatte bereits das Finanzgericht Köln in einem Aussetzungsbeschluss vom 11. September 2009 (Az.: 10 K 2709/09) Zweifel geäußert, „ob die Erhebung dieser Zuschlagsteuer zur Einkommensteuer nach wie vor verfassungsgemäß ist“. Vor dem Bundesfinanzhof ist ebenfalls ein Verfahren anhängig (Az. II R 50/09).

Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke, zum Vorlagebeschluss: „Wir sind zuversichtlich, dass sich das Bundesverfassungsgericht nun eindeutig zum Solidaritätszuschlag positionieren wird.“


Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des BdSt Deutschland e.V.
Nach Ansicht des Steuerzahlerbundes verstößt die Erhebung des Solidaritätszuschlags gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Der Solidaritätszuschlag wird als Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer seit dem Jahr 1991 mit kurzen Unterbrechungen erhoben. Eine solche Ergänzungsabgabe sieht die Verfassung lediglich vor, um im Einzelfall – vorübergehend – Bedarfsspitzen im Bundeshaushalt zu decken. Der Bund der Steuerzahler vertritt die Auffassung, dass der Solidaritätszuschlag daher nicht auf Dauer erhoben werden darf. Dem schloss sich das Niedersächsische Finanzgericht inhaltlich an und formulierte einen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht.

Der Steuerzahlerbund fordert die Politik auf zu reagieren, bevor eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gefallen ist, um sich eine Blamage wie bei der Pendlerpauschale zu ersparen. Da die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag allein dem Bund zufließen, kann dieser auch schnell und ohne Zustimmung der Länder abgeschafft werden.

Unterstützung in seiner Position erfährt der Bund der Steuerzahler durch das Institut für Weltwirtschaft – bekanntlich eines der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute Deutschlands. Dies hat in seinem „Working Paper“ (Nr. 1567, Oktober 2009) einen konkreten Vier-Stufen-Plan zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags vorgelegt. Zur Gegenfinanzierung schlägt das Institut für Weltwirtschaft eine schrittweise Kürzung der direkten Finanzhilfen des Bundes vor.

Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.


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